Funktionsbeschreibungen
Bestimmte Einrichtungen, wie z. B. Sprachterminals, können Anrufe durchführen
und erhalten. Die Einschränkungen in bezug auf abgehende und ankommende
Verbindungen werden in einer einzigen Berechtigungsklasse festgelegt. Mit den
sonstigen Einschränkungen kann das Anrufen bei jeder beliebigen
Berechtigungsklasse, einschließlich der eigenen, verhindert werden.
Wenn Sie eine Berechtigungsklasse konfigurieren, gilt die Genehmigung bzw.
die Verweigerung des Zugriffs von dieser Berechtigungsklasse auf alle anderen
Berechtigungsklassen nur für die Berechtigungsklasse, die konfiguriert wird.
Beispiel: Wenn die Berechtigungsklasse COR 6 so konfiguriert ist, daß der Zugriff
auf COR 3 verweigert wird, bedeutet dies lediglich, daß COR 3 von COR 6 nicht
angerufen werden kann. Ob andere Berechtigungsklassen (z. B. COR 7) auf
COR 3 zugreifen können oder nicht, wird bei der Konfiguration dieser
Berechtigungsklasse (COR 7) festgelegt. Hieraus folgt, daß über eine einzige
Berechtigungsklasse nicht sowohl der uneingeschränkte Dienst als auch
sonstige Einschränkungen definiert werden können.
Beispiele f ü r Berechtigungsklassen
Die hier gegebenen Beispiele sollen Ihnen einerseits helfen, die Berechtigungs-
klassen besser zu verstehen, und anderseits einige der praktischen Aspekte von
Berechtigungsklassen veranschaulichen. Es handelt sich hierbei jedoch, wie
gesagt, nur um Beispiele. In der Praxis muß jedes System unter
Berücksichtigung der individuellen Erfordernisse konfiguriert werden.
Beispiel f ür sonstige Einschr änkungen
Zur Veranschaulichung der sonstigen Einschränkungen sei angenommen, ein
System umfaßt die folgenden Elemente:
Lokale Amtsleitung
I
WATS
I
Fernamtsleitungen
I
Datenmodule
I
Telefonzentrale
I
Sprachterminals
I
Durchwahlleitungen
I
Fernzugang
I
In einer Umgebung ohne Einschränkungen könnte jeder der vorgenannten
Einrichtungen dieselbe Berechtigungsklasse zugeordnet sein. Wir nehmen
jedoch die folgenden Anforderungen an:
Die Telefonzentrale kann keine Datenverbindungen herstellen.
I
Der Fernzugang kann nur für Datenverbindungen eingesetzt werden.
I
Die Durchwahlmöglichkeit kann nicht für Datenverbindungen genutzt
I
werden, außer über Fernzugang
(Ein spezielles Fernzugangs-Amtsbündel ist nicht erforderlich, wenngleich
ein oder zwei bereitgestellt werden könnten. Bei diesem Beispiel wird
davon ausgegangen, daß jeder Fernzugang über Durchwahlleitungen
erfolgt.)
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Ausgabe 1 November 1996