Funktionsbeschreibungen
Überlegungen
Von einem abgesetzten Standort aus werden alle Berechtigungscodes sowie alle
Sperrcodes (falls erforderlich) normalerweise über Tonwahl eingegeben. Je
nachdem, wo die Eingabe des Berechtigungscodes gefordert wird und wie die
Amtsleitungen konfiguriert sind, kann die Eingabe in manchen Fällen auch über
Pulswahl erfolgen. Ein Benutzer mit einem Telefon mit Pulswahl kann für den
Zugang zur Telefonzentrale auch die LDN wählen oder, nachdem er die
Fernzugangsnummer gewählt hat, zehn Sekunden lang auf das Time-out für die
Weiterleitung zur Telefonzentrale warten. In beiden Fällen muß die
Telefonzentrale den ankommenden Anruf weiterleiten.
Die Funktion "Berechtigungscodes" ergänzt und beschränkt in keiner Weise
andere Methoden der Anrufüberwachung, wie etwa Wahlsperre für
Fernverbindungen, sonstige Amtsleitungsbeschränkungen und Wahlsperre für
abgehende Verbindungen.
Aus Sicherheitsgründen müssen die Berechtigungscodes unsystematisch
zugewiesen werden. Auch auf diese Weise wird es einem Benutzer erschwert,
den Berechtigungscode eines anderen Benutzers zu erraten.
Die Ziffer für die Stornierung der Berechtigungscodeanforderungen, soweit
konfiguriert, kann entweder das Zeichen # oder die Ziffer 1 sein. Wenn Sie als
Stornierungszeichen die Ziffer 1 einsetzen, kann sie nicht gleichzeitig als erste
Ziffer eines Berechtigungscodes verwendet werden. Wenn Ihr gesamtes
Netzwerk aus Geräten des Typs DEFINITY Generic 1, Generic 3 und/oder
DEFINITY ECS Release 5 besteht, können Sie das Zeichen # verwenden. Wenn
Ihr Netzwerk ein System 85 oder DIMENSION PBX enthält, müssen Sie g gf. die
Ziffer 1 als Stornierungsziffer einsetzen.
Wenn die Option "Abwurf zur Telefonzentrale" nach Zeitüberschreitung nicht
konfiguriert ist und ein Benutzer den Stornierungscode anstelle eines
Berechtigungscodes wählt, geht das System davon aus, daß ein falscher
Berechtigungscode gewählt wurde, und sendet einen Hinweiston.
Anrufbezogene Privilegien werden wie folgt von der Funktion
"Berechtigungscodes" beeinträchtigt:
Bei ankommenden Amtsverbindungen werden die Benutzerprivilegien in
I
keiner Weise durch den Berechtigungscode geändert, wenn aufgrund der
Konfiguration in der Maske "Trunk Group" ein Berechtigungscode
erforderlich ist.
Bei abgehenden Anrufen wird, wenn die Verkehrsberechtigung des
I
Benutzers für den Zugriff auf die durch AAR/ARS zugeordneten
bevorzugten Leitwegschemata nicht ausreicht, durch den
Berechtigungscode nur die Verkehrsberechtigung des Benutzers
geändert. Bei der verwendeten Verkehrsberechtigung handelt es sich um
die Berechtigungsklasse, die mit dem eingegebenen Berechtigungscode
verknüpft ist. Die sonstigen Daten, die dieser Berechtigungsklasse
zugewiesen sind, werden dem Benutzer nicht zugeordnet.
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Ausgabe 1 November 1996