Funktionsbeschreibungen
Einheitlicher Wählplan (UDP)
I
Wenn eine UDP-Nummer gewählt wird (vier oder fünf Ziffern), wandelt die
Weiterleitungssoftware die gewählte Nummer zunächst in ein
siebenstelliges Format um. Der Standortcode in der UDP-Tabelle
entspricht einem dreistelligen RNX plus vier Ziffern. Bei einer vierstelligen
UDP-Nummer ist die erzeugte Nummer die RNX plus die vier Ziffern der
ursprünglich gewählten Nebenstelle. Bei einer fünfstelligen UDP-Nummer
ist die erzeugte Nummer die RNX plus die vier letzten Ziffern der
ursprünglich gewählten Nebenstelle.
Die UDP-Ziele sind auf das siebenstellige Format beschränkt. Das
bedeutet, daß es sich beim Standortcodeteil für UDP/DCS um einen
dreistelligen Code der "RNX"-Form und bei der Nebenstellennummer um
eine vierstellige Nummer im Format XXXX handelt (dazu die Ein-
schränkung, daß die UDP/DCS-Nummer nicht mit einer 0 beginnen kann).
Wenn der einheitliche Wählplan benutzt wird, muß die dreistellige RNX-
Ziffernfolge in der AAR-Analysetabelle auf die Konfiguration in der UDP-
Tabelle abgestimmt werden.
Gesprächsdatenerfassung (CDR)
I
Ein AAR-Anruf, der ein Amtsleitungsbündel benutzt, das für die
Gesprächsdatenerfassung gekennzeichnet ist, ist durch die Kennziffer
und einen Bedingungscode markiert. Die gewählte Nummer wird als die
gerufene Nummer erfaßt.
Die automatische Verwaltung der Leitweglenkung über Unteranlagen hat
keinen Einfluß auf die Gesprächsdatenerfassung. Es werden die
gewählten und nicht die gesendeten Ziffern erfaßt.
Die Verkehrsberechtigung des Ursprungs wird erfaßt. Wenn jedoch
15-stellige CDR-Verrechnungscodes verwendet werden, wird der Wert der
Verkehrsberechtigung überschrieben.
Wenn die Gesprächsdatenerfassung für ein Amtsleitungsbündel
konfiguriert ist, das einem Leitwegschema zugeordnet ist, werden die
Daten aller Anrufe erfaßt, die über das Amtsleitungsbündel weitergeleitet
werden. Wenn in Verbindung mit einem AAR-Anruf ein CDR-
Verrechnungscode gewählt werden muß, muß er vor Eingabe des AAR-
Zugriffscodes eingegeben werden.
Kurzwahl (Abbreviated Dialing)
I
Bei AAR-Anrufen, die über eine privilegierte Kurzwahl-Gruppenliste
durchgeführt werden, wird die Überprüfung der Verkehrsberechtigung
umgangen.
Netzweite Telefonzentrale (CAS)
I
Eine netzweite Telefonzentrale kann mit Hilfe von AAR einen Anruf aus
einer Zweignebenstellenanlage heraus weiterleiten. Der Anruf wird über
eine RLT durch Wählen des entsprechenden Zugriffscodes und der
entsprechenden Nummer weitergeleitet. Die Weiterleitung des Anrufs
erfolgt gemäß der AAR-Konfiguration in der Zweignebenstellenanlage.
Sonstige Amtsleitungsbeschränkungen (Miscellaneous Trunk Restrictions)
I
Sonstige Amtsleitungsbeschränkungen werden bei AAR-Anrufen nicht
überprüft.
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Ausgabe 1 November 1996