Berechtigungsklasse (Class of Restriction)
Wenn AAR und/oder ARS für ein System konfiguriert wurden, muß der
Systemadministrator für jede der bis zu acht Stufen der ARS-Verbindungs-
privilegien, die im System eingesetzt werden, eine eindeutige Berechtigungs-
klasse festlegen. Dabei ist zu beachten, daß diese Berechtigungsklassen die
gewünschten Einschränkungen aufweisen, die von den anderen Feldern in der
Bildschirmmaske vorgegeben sind. Der einfachste Fall ist der, daß eine
Berechtigungsklasse überhaupt keine Einschränkungen enthält. Normalerweise
kann diese Berechtigungsklasse allen Benutzern zugeordnet werden, die keinen
Einschränkungen unterliegen. Wenn einige dieser Benutzer allerdings andere
Verkehrsberechtigungen erfordern, muß für jede dieser abweichenden
Verkehrsberechtigungen eine gesonderte Berechtigungsklasse eingerichtet
werden.
Zur detaillierten Beschreibung von AAR, ARS und den Verkehrsberechtigungen
siehe die einzelnen Funktionen an anderer Stelle in diesem Kapitel.
Sonstige Einschr änkungsgruppen
Die sonstigen Amtsleitungs- und Terminaleinschränkungsgruppen beschränken
den Zugriff auf ein Terminal, Modul, eine Zone, Abfragestelle oder Gruppe.
Erreicht wird dies über die Berechtigungsklasse, die der anrufenden und der
angerufenen Einrichtung zugeordnet ist. Wenn eine Berechtigungsklasse
konfiguriert ist, wird der Zugriff durch diese Berechtigungsklasse auf alle
anderen Berechtigungsklassen entweder gewährt oder verweigert. Weil eine
bestimmte Berechtigungsklasse sowohl der anrufenden als auch der
angerufenen Einrichtung zugeordnet werden kann, kann das Anrufen bei der
eigenen Berechtigungsklasse eingeschränkt sein. Dieser Zusammenhang wird in
den folgenden Absätzen ausführlich erklärt.
Die einfachste Methode, die sonstigen Einschränkungen zu verstehen, ist der
Blick auf den Bildschirm, der für die Konfiguration verwendet wird. Wenn eine
Berechtigungsklasse eingerichtet wird, wird die zugeordnete Nummer in das
Feld "COR Number" eingegeben. Wenn diese Berechtigungsklasse einer
Einrichtung zugeordnet wird, die Verbindungen herstellt, wie etwa ein
Sprachterminal, kann der Aufbau von Verbindungen zu Berechtigungsklassen,
die mit Endeinrichtungen verknüpft sind, untersagt werden. Die Angaben über
die Gruppe der sonstigen Einschränkungen befinden sich im Feld "Calling
Permission". Der Eintrag "y" in diesem Feld weist darauf hin, daß die oben in der
Maske angegebene Berechtigungsklasse die Nummern anrufen kann, die ein "y"
enthalten. Ist ein "n" eingegeben, kann die angegebene Berechtigungsklasse
nicht von der oben in der Maske aufgeführten Berechtigungsklassennummer
angerufen werden. Die Bildschirmmaske enthält keine Einschränkungen, da alle
Berechtigungsklassen als "y" definiert sind.
Die sonstigen Einschränkungen werden beim ersten Abschluß der Verbindung
und bei der Umleitung überprüft.
Die sonstigen Einschränkungsgruppen gelten für jeweils einzelne
Berechtigungsklassen. Jedoch kann ein und dieselbe Berechtigungsklasse mehr
als nur einer Einrichtung zugeordnet werden. Einrichtungen mit derselben
Berechtigungsklasse können gleiche Einrichtungen (wie beispielsweise zwei
Sprachterminals) oder verschiedene Einrichtungen sein (wie etwa ein
Sprachterminal und ein Amtsleitungsbündel). In beiden Fällen gelten für beide
Einrichtungen dieselben Einschränkungen.
Ausgabe 1 November 1996
2-301