Berechtigungsklasse (Class of Restriction)
des Anrufers verknüpften Liste der Nummern ohne Wahlsperre befindet.
Diese Einschränkung gilt für Verbindungen, die mit Hilfe der Kennziffer
von Orts- oder Fernamtsleitungsbündeln hergestellt werden. Zu weiteren
Einzelheiten siehe die Funktion "Wahlsperre — Amt".
Wahlsperre gesamt — Diese Einschränkung ist mit der oben
I
beschriebenen Wahlsperre für direkten Amtszugriff identisch, mit der
Ausnahme, daß diese Einschränkung auch für ARS-Verbindungen gilt. Zu
weiteren Einzelheiten siehe die Funktion "Wahlsperre — Amt".
Die Einschränkungen für angerufene Teilnehmer verhindern, daß festgelegte
Benutzer bestimmte Anrufe entgegennehmen. Die Funktionen, die als
Einschränkungen für angerufene Teilnehmer zugeordnet werden können, sind
"Sperre von ankommenden Amtsverbindungen", "Beschränkung auf vermittelte
Verbindungen", "Anrufschutz" und "Eingeschränkte Amtsberechtigung". Diese
Funktionen werden an anderer Stelle in diesem Handbuch beschrieben. Hier nur
eine kurze Beschreibung:
Sperre von ankommenden Amtsverbindungen — Verhindert, daß die
I
Benutzer bestimmter Sprachterminals Anrufe aus dem öffentlichen Netz
und von der Telefonzentrale durchgeführte oder weitergeleitete Anrufe
erhalten.
Beschränkung auf vermittelte Verbindungen — Verhindert, daß die
I
Benutzer bestimmter Sprachterminals andere Anrufe als die von der
Telefonzentrale erhalten.
Anrufschutz — Verhindert, daß die Benutzer bestimmter Sprachterminals
I
jegliche Anrufe erhalten.
Eingeschränkte Amtsberechtigung — Verhindert, daß die Benutzer
I
bestimmter Sprachterminals Direktanrufe aus dem öffentlichen Netz
erhalten.
Ein Blick auf die für die Konfiguration der Berechtigungsklassen verwendete
Bildschirmmaske zeigt, daß die Felder "Calling Party Restriction" und "Called
Party Restriction" beide den Eintrag "none" (keine) haben. Allerdings könnte das
Feld "Calling Party Restriction" mit jeder der zuvor beschriebenen
Einschränkungen für anrufende Teilnehmer konfiguriert werden. Das gleiche gilt
für das Feld "Called Party Restriction". Einschließlich "none" als ausgewählte
Einschränkung sind nicht weniger als 20 Kombinationen von Einschränkungen
für den anrufenden und den angerufenen Teilnehmer möglich. Jedoch ist es
unwahrscheinlich, daß alle 20 Kombinationen in irgendeiner Situation benötigt
werden. Daher sollten nur die erforderlichen Kombinationen festgelegt werden.
Die Einschränkungen für den anrufenden und den angerufenen Teilnehmer
stellen die Grundlage für alle Berechtigungsklassen dar. In den Fällen, in denen
Einschränkungen nicht erforderlich sind, könnte eine einzige Berechtigungs-
klasse mit den Einschränkungen für den anrufenden und den angerufenen
Teilnehmer "none" zugeordnet werden. Diese eine Berechtigungsklasse könnte
dann für nicht eingeschränkte Sprachterminals, Amtsleitungsbündel, Terminating
Extension Groups, UCD-Gruppen, DDC-Gruppen, Datenmodule, die Telefon-
zentralengruppe und die Nebenstellen der einzelnen Telefonzentralen verwendet
werden.
Ausgabe 1 November 1996
2-295