12. Entsorgung und Umwelt
12. Entsorgung und Umwelt
Die UR-Roboter sind in Einklang mit den geltenden nationalen Gesetzen, Bestimmungen und
Normen zu entsorgen.
Die UR-Roboter werden zum Schutze der Umwelt unter beschränkter Verwendung gefährlicher
Stoffe hergestellt, wie in der europäischen RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschrieben. Zu diesen
Substanzen gehören Quecksilber, Cadmium, Blei, Chrom VI, polybromierte Biphenyle und
polybromierte Diphenylether.
Die Gebühr für die Entsorgung und Handhabung von Elektronikschrott aller auf dem dänischen
Markt verkauften Universal Robots-Roboter wird von Universal Robots A/S im Voraus an das DPA-
System gezahlt. Importeure in Ländern, die unter die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU
fallen, müssen ihre eigene Registrierung im nationalen WEEE-Register ihres Landes vornehmen.
Die Gebühr beträgt in der Regel weniger als 1 €/Roboter. Eine Liste der nationalen Register finden
Sie hier: https://www.ewrn.org/national-registers.
Benutzerhandbuch
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