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Funktionale Sicherheit; Maschinensicherheit In Europa - Siemens SINUMERIK 840D sl Funktionshandbuch

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Vorschriften und Normen

1.2 Maschinensicherheit in Europa

1.1.2

Funktionale Sicherheit

Die Sicherheit ist aus Sicht des zu schützenden Gutes unteilbar. Da die Ursachen
von Gefährdungen und damit auch die technischen Maßnahmen zu ihrer Vermei-
dung aber sehr unterschiedlich sein können, unterscheidet man verschiedene Ar-
ten der Sicherheit, z.B. durch Angabe der jeweiligen Ursache möglicher Gefähr-
dungen. So spricht man von "funktionaler Sicherheit", wenn die Sicherheit von der
korrekten Funktion abhängt.
Um funktionale Sicherheit einer Maschine oder Anlage zu erreichen, ist es notwen-
dig, daß die sicherheitsrelevanten Teile der Schutz-- und Steuereinrichtungen kor-
rekt funktionieren und sich im Fehlerfall so verhalten, daß die Anlage in einem si-
cheren Zustand bleibt oder in einen sicheren Zustand gebracht wird.
Dazu ist die Verwendung besonders qualifizierter Technik notwendig, die den in
den betreffenden Normen beschriebenen Anforderungen genügt. Die Anforderun-
gen zur Erzielung funktionaler Sicherheit basieren auf den grundlegenden Zielen:
S Vermeidung systematischer Fehler,
S Beherrschung systematischer Fehler,
S Beherrschung zufälliger Fehler oder Ausfälle.
Das Maß für die erreichte funktionale Sicherheit ist in den Normen durch unter-
schiedliche Begriffe ausgedrückt. In EN 61508, EN 62061, EN 61800--5--2: "Safety
Integrity Level" (SIL) und EN ISO 13849--1 "Performance Level" (PL).
1.2
Maschinensicherheit in Europa
Die EG--Richtlinien, die die Realisierung von Produkten betreffen, basieren auf Ar-
tikel 95 des EU--Vertrages, der den freien Warenverkehr regelt. Ihnen liegt ein
neues, globales Konzept ("new approach", "global approach") zugrunde:
S EG--Richtlinien enthalten nur allgemeine Schutziele und legen grundlegende
Sicherheitsanforderungen fest.
S Technische Details können von Normungsgremien, die ein entsprechendes
Mandat der Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates haben
(CEN, CENELEC), in Normen festgelegt werden. Diese Normen werden unter
einer bestimmten Richtlinie harmonisiert und im Amtsblatt der Kommission des
Europäischen Parlaments und des Rates gelistet. Die Einhaltung bestimmter
Normen ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei Erfüllung der harmoni-
sierten Normen gilt aber die Vermutung, daß alle zutreffenden Sicherheitsanfor-
derungen der Richtlinien erfüllt sind.
Um ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr zu bringen,
muß dieses die Schutzziele und Anforderungen aller zutreffenden EG--Richtlinien
erfüllen. Dies können bei Maschinen außer der Maschinenrichtlinie, z.B. die EMV--
Richtlinie, die Lärmschutzrichtlinie, die Explosionsschutz--Richtlinie, die Nieder-
spannungsrichtlinie sein.
1-22
SINUMERIK 840D sl/SINAMICS S120 SINUMERIK Safety Integrated (FBSI sl) - - Ausgabe 03.2010
© Siemens AG 2010 All Rights Reserved
03.10

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