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Maschinenrichtlinie (2006/42/Eg); Harmonisierte Europanormen - Siemens SINUMERIK 840D sl Funktionshandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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03.10
1.2.1

Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)

Mit der Einführung des einheitlichen europäischen Binnenmarktes wurde beschlos-
sen, daß die nationalen Normen und Vorschriften aller EWR--Mitgliedsstaaten, die
die technische Realisierung von Maschinen betreffen, harmonisiert werden. Dies
hatte zur Folge, daß die Maschinenrichtlinie als eine Binnenmarktrichtlinie von den
einzelnen Mitgliedsstaaten inhaltlich in nationales Recht umgesetzt werden mußte.
Dies geschah bei der Maschinenrichtlinie vor dem Hintergrund einheitlicher Schutz-
ziele mit dem Zweck, technische Handelshemmnisse abzubauen. Der Anwen-
dungsbereich der Maschinenrichtlinie ist entsprechend ihrer Definition "Maschine
ist eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von
denen mindestens eines beweglich ist" sehr weit gefaßt. Mit der Neufassung von
2006, die ab 29.12.2009 übergangslos bindend wird, wurde der Anwendungsbe-
reich unter anderem auf "Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen" ausgedehnt.
Die Maschinenrichtlinie betrifft die Realisierung von Maschinen. Die Erfüllung der
grundlegenden Sicherheits-- und Gesundheitsanforderungen in Anhang I der Richt-
linie ist für die Sicherheit von Maschinen zwingend notwendig.
Die Schutzziele müssen verantwortungsbewußt umgesetzt werden, um die Forde-
rung nach Konformität mit der Richtlinie zu erfüllen.
Der Hersteller einer Maschine muß den Nachweis über die Übereinstimmung mit
den grundlegenden Anforderungen erbringen. Dieser Nachweis wird durch die An-
wendung harmonisierter Normen erleichtert.
1.2.2

Harmonisierte Europanormen

Harmonisierte Europanormen werden von den beiden Normungsorganisationen
CEN (Comité Européen de Normalisation) und CENELEC (Comité Européen de
Normalisation Électrotechnique) im Auftrag der EU--Kommission erarbeitet, um die
Anforderungen der EG--Richtlinien für ein bestimmtes Produkt zu präzisieren.
Diese Normen (EN--Normen) werden im Amtsblatt der Kommission des Europäi-
schen Parlaments und des Rates veröffentlicht und sind danach ohne Änderungen
in nationale Normen zu übernehmen. Sie dienen zur Erfüllung der grundlegenden
Sicherheits-- und Gesundheitsanforderungen und der im Anhang I der Maschinen-
richtlinie genannten Schutzziele.
Durch Einhaltung der harmonisierten Normen ergibt sich eine "automatische Ver-
mutungswirkung" der Erfüllung der Richtlinie, d.h., der Hersteller darf darauf ver-
trauen, daß er die Sicherheitsaspekte der Richtlinie erfüllt hat, soweit sie in der
jeweiligen Norm behandelt sind. Allerdings ist nicht jede Europanorm in diesem
Sinne harmonisiert. Entscheidend ist die Listung im Amtsblatt des Europäischen
Parlaments und des Rates.
© Siemens AG 2010 All Rights Reserved
SINUMERIK 840D sl/SINAMICS S120 SINUMERIK Safety Integrated (FBSI sl) - - Ausgabe 03.2010
Vorschriften und Normen
1.2 Maschinensicherheit in Europa
1-23

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