SGP-20VRS
Diagnosen bei aktivierter
Betriebsart
Lageregler
S-0-0348, Proportionalverstärkung
S-0-0032 (bzw. S-0-0033, S-0-0034, S-0-0035)
Betriebsarten Bit 3
Lagesollwert
Lageistwert
Lagesollwertüberwachung
DOK-DRIVE*-SGP-20VRS**-FK01-DE-P
• A154 Lagereglung mit Geber 1, antriebsgeführt
• A155 Lagereglung SF-frei mit Geber 1, antriebsgeführt
• A156 Lagereglung mit Geber 2, antriebsgeführt
• A157 Lagereglung SF-frei mit Geber 2, antriebsgeführt
Aus
dem
wirksamen
Generatorfunktion der gerade aktiven Betriebsart gebildet wird, und dem
für die Regelung verwendeten Lageistwert (Geber 1 oder Geber 2) wird
die Lageregelabweichung gebildet.
Diese wird dem Lageregler zugeführt, dessen Reglerverstärkung über
S-0-0104, Lageregler KV-Faktor eingestellt wird (siehe dazu Kapitel:
"Einstellung des Lagereglers").
Über
Bit 3
in
angegeben, ob schleppfehlerbehaftet oder schleppfehlerfrei gefahren
werden soll.
Bedeutung von Bit 3 der Betriebsartenparameter (S-0-0032...S-0-0035):
Bit 3 = 1
schleppfehlerfrei
Bit 3 = 0
schleppfehlerbehaftet (ohne Geschwindigkeitsvorsteuerung)
Bei schleppfehlerfreier Lageregelung kann über Parameter S-0-0348,
Verstärkung
beschleunigungsproportionaler
(siehe auch Kapitel: "Einstellung der Beschleunigungsvorsteuerung").
Beschleunigungsvorsteuerung
Bit3=0
S-0-0104, Lageregler
Abb. 8-12: Lageregler
siehe auch Kapitel: "Geschwindigkeitsregler"
siehe auch Kapitel: "Stromregler"
Wird der Antrieb in der Betriebsart Lageregelung mit zyklischer
Lagesollwertvorgabe betrieben, werden dem Antrieb in jedem NC-Zyklus
[S-0-0001, NC Zykluszeit (TNcyc)] neue Lagesollwerte übermittelt. Die
Differenz zwischen dem aktuellen und dem letzten Lagesollwert wird
ermittelt und auf Plausibilität überprüft.
Ursachen für das Ansprechen der Überwachung können sein:
Lagesollwert,
den
Betriebsartenparametern
(mit Geschwindigkeitsvorsteuerung)
Beschleunigungsvorsteuerung
Vorsteueranteil aufgeschaltet
S-0-0036, Geschwindigkeitssollwert
KV-Faktor
8-11
Betriebsarten
der
aus
der
jeweiligen
(S-0-0032..35)
werden
I
Beschl./Vor
( s. Geschwindigkeitsr. )
wird
ein