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Informationen Zum Abgasreinigungssystem - Kawasaki VULCAN 1700 CLASSIC Werkstatt-Handbuch

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INFORMATIONEN ZUM ABGASREINIGUNGSSYSTEM

Zum Schutz der Umwelt hat Kawasaki einen Emissionsfilter für das Kurbelgehäuse
(1) und eine Abgasemissionsanlage (2) entsprechend den geltenden Vorschriften der
US-Umweltschutzbehörde und der kalifornischen Umweltschutzbehörde vorgesehen. Außer-
dem hat Kawasaki eine Absauganlage für Kraftstoffdämpfe (3) entsprechend den geltenden
Vorschriften der kalifornischen Umweltschutzbehörde für in Kalifornien zum Verkauf angebotene
Fahrzeuge vorgesehen.
1. Emissionsfilter für das Kurbelgehäuse
Dieses System verhindert, dass Dämpfe aus dem Kurbelgehäuse in die Atmosphäre austreten.
Die Dämpfe werden stattdessen durch einen Ölabscheider zur Einlassseite des Motors geleitet.
Bei laufendem Motor werden die Dämpfe in die Brennkammer eingesaugt und dort zusammen mit
dem Kraftstoff und der Luft der Kraftstoffeinspritzanlage verbrannt.
2. Abgasemissionsanlage
Diese Anlage verringert die Verschmutzung der Atmosphäre durch die Abgase dieses Mo-
torrades. Die Kraftstoffanlage, die Zündanlage und die Abgasanlage dieses Motorrads wurden
sorgfältig konzipiert und so gestaltet, dass ein effektiver Motorbetrieb bei niedrigen Abgaswerten
sichergestellt ist.
Die Abgasanlage dieses Motorrads, die vorwiegend für den Verkauf in Kalifornien produziert
wird, besitzt einen Katalysator.
3. Verdunstungs-Emissionskontrolle
Durch Verdunstung des Kraftstoffs entstandene Dämpfe der Kraftstoffanlage werden nicht an die
Atmosphäre abgegeben. Die Kraftstoffdämpfe werden stattdessen in den laufenden Motor geleitet
und dort verbrannt oder bei gestopptem Motor in einem Behälter gespeichert. Der flüssige Kraft-
stoff wird durch einen Dunstabscheider zurückgehalten und zum Kraftstofftank zurückgeleitet.
Im "Clean Air Act", dem Bundesgesetz zur Reinhaltung der Luft von Abgasen, ist festgelegt,
was unter "unbefugter Eingriff/Manipulationen" zu verstehen ist.
"Abschn. 203(a) Die folgenden Handlungen sind daher untersagt:
(3)(A) Es ist allen Personen (einschl. Hersteller und Händler) untersagt, Geräte oder konstruk-
tive Elemente eines neuen Fahrzeugs oder Fahrzeugmotors, die gemäß dieser Regularien
zur Reinhaltung der Luft dienen, vor oder nach dem Verkauf oder der Auslieferung an den
Endkunden auszubauen oder unwirksam zu machen.
(3)(B) Es ist allen Personen, die Fahrzeuge bzw.
verkaufen, verleasen oder damit handeln oder eine Fahrzeugflotte unterhalten, untersagt,
wissentlich Geräte oder konstruktive Elemente eines Fahrzeugs oder Fahrzeugmotors, die
unter diese Regularien fallen, nach dem Verkauf oder der Auslieferung an den Endkunden
auszubauen oder unwirksam zu machen..."
Die Klausel "Gerät oder konstruktives Element entfernen oder unwirksam machen" wird im Allge-
meinen wie folgt interpretiert.
1. Unter Manipulationen wird nicht der vorübergehende Ausbau oder die vorüberge-
hende Außerbetriebnahme von Geräten oder konstruktiven Elementen bei
Wartungsarbeiten verstanden.
2. Manipulationen können sein.
a.Fehleinstellungen von Fahrzeugkomponenten, die zur Überschreitung der zulässi-
gen Emissionswerte führen.
b.Verwendung von Austauschteilen, die die Leistungsfähigkeit und Haltbarkeit des
Motorrads negativ beeinflussen.
c.Hinzufügen von Komponenten und Zubehör, die zu einer Überschreitung der zuläs-
sigen Fahrzeug-Sollwerte führen.
d.Permanenter Ausbau, Abklemmen oder Deaktivierung von Geräten oder konstruk-
tiven Elementen der Abgasemissionsanlage.
Fahrzeugmotoren reparieren, warten,
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Diese Anleitung auch für:

Vulcan 1700 classic ltVn 1700 classic

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