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Siemens sinamics s110 Funktionshandbuch Seite 352

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Safety Integrated Functions
8.9 Abnahmetest und Abnahmeprotokoll
Berechtigte Person, Abnahmeprotokoll
Der Test jeder SI-Funktion ist von einer berechtigten Person durchzuführen und im
Abnahmeprotokoll zu protokollieren. Das Protokoll muss von der Person, die den
Abnahmetest durchgeführt hat, abgezeichnet werden. Das Abnahmeprotokoll muss im
Logbuch der jeweiligen Maschine hinterlegt werden. Das Zugriffsrecht für die SI-Parameter
muss durch die Vergabe eines Passwortes eingeschränkt werden und dieser Vorgang im
Abnahmeprotokoll dokumentiert werden. Berechtigt in obigem Sinn ist eine vom
Maschinenhersteller befugte Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Kenntnis
der Sicherheitsfunktionen den Abnahmetest in angemessener Weise durchführen kann.
Hinweis
• Es sind die Informationen im Kapitel "Vorgehensweise bei der Erstinbetriebnahme" zu
• Das nachfolgende Abnahmeprotokoll stellt ein Beispiel bzw. eine Empfehlung dar.
• Eine Vorlage für das Abnahmeprotokoll in elektronischer Form kann über die
Notwendigkeit eines Abnahmetest
Bei Erstinbetriebnahme der Funktionalität von Safety Integrated an einer Maschine ist ein
vollständiger (wie in diesem Kapitel beschriebener) Abnahmetest erforderlich.
Sicherheitsbezogene Funktionserweiterungen, Übertragung der Inbetriebnahme auf weitere
Serienmaschinen, Hardwareänderungen, Softwarehochrüstungen o. ä. machen es
erforderlich, den Abnahmetest evtl. mit reduzierter Testtiefe durchzuführen. Die
Randbedingungen über Notwendigkeit bzw. Vorschläge über die jeweils erforderliche
Testtiefe sind im Folgenden zusammengestellt.
Um einen partiellen Abnahmetest zu definieren ist es zuerst erforderlich, die einzelnen Teile
des Abnahmetests zu beschreiben und logische Gruppen zu definieren, die die Bestandteile
des Abnahmetests darstellen. Die Abnahmetests müssen getrennt für jeden einzelnen
Antrieb durchgeführt werden (soweit es die Maschine erlaubt).
Voraussetzungen für den Abnahmetest
● Die Maschine ist korrekt verdrahtet.
● Alle Sicherheitseinrichtungen (z. B. Schutztürüberwachungen, Lichtschranken, Not-
● Die Inbetriebnahme der Steuerung und Regelung sollte abgeschlossen sein, da sonst z.
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beachten.
Vertriebsniederlassung bezogen werden.
Endschalter) sind angeschlossen und betriebsbereit.
B. der Nachlaufweg durch veränderte Dynamik der Antriebsregelung verändert werden
kann. Dazu gehören z. B.:
– Einstellungen des Sollwertkanals
– Lageregelung in der übergeordneten Steuerung
– Antriebsregelung.
Funktionshandbuch, 10/2008, 6SL3097-4AB10-0AP0
Antriebsfunktionen

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