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Maschinensicherheit In Europa; Maschinenrichtlinie (98/37/Eg) - Siemens sinamics s110 Funktionshandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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Safety Integrated Functions
8.1 Normen und Vorschriften
● Vermeidung systematischer Fehler,
● Beherrschung systematischer Fehler,
● Beherrschung zufälliger Fehler oder Ausfälle.
Das Maß für die erreichte funktionale Sicherheit ist die Wahrscheinlichkeit gefährlicher
Ausfälle, die Fehlertoleranz und die Qualität, die durch eine Minimierung von systematischen
Fehlern gewährleistet werden soll. Dies wird in den Normen durch unterschiedliche Begriffe
ausgedrückt. In IEC/EN 61508, IEC/EN 62061, IEC/EN 61800-5-2: "Safety Integrity Level"
(SIL), in EN 954-1: "Kategorien" und EN ISO 13849-1 "Performance Level" (PL).
8.1.2

Maschinensicherheit in Europa

Die EG-Richtlinien, die die Realisierung von Produkten betreffen, basieren auf Artikel 95 des
EU-Vertrages, der den freien Warenverkehr regelt. Ihnen liegt ein neues, globales Konzept
("new approach", "global approach") zugrunde:
● EG-Richtlinien enthalten nur allgemeine Sicherheitsziele und legen grundlegende
● Technische Details können von Normungsgremien, die ein entsprechendes Mandat der
● EG-Richtlinien verlangen von den Mitgliedsländern die gegenseitige Anerkennung
Die EG-Richtlinien sind nebeneinander gleichwertig, d. h., wenn mehrere Richtlinien für eine
bestimmte Einrichtung zutreffen, gelten die Anforderungen aller relevanten Richtlinien (z. B.
für eine Maschine mit elektrischer Ausrüstung gilt die Maschinenrichtlinie und die
Niederspannungsrichtlinie).
8.1.2.1

Maschinenrichtlinie (98/37/EG)

Mit der Einführung des einheitlichen europäischen Binnenmarktes wurde beschlossen, dass
die nationalen Normen und Vorschriften aller EWR-Mitgliedsstaaten, die die technische
Realisierung von Maschinen betreffen, harmonisiert werden. Dies hatte zur Folge, dass die
Maschinenrichtlinie als eine Binnenmarktrichtlinie von den einzelnen Mitgliedsstaaten
inhaltlich in nationales Recht umgesetzt werden musste. Dies geschah bei der
Maschinenrichtlinie vor dem Hintergrund einheitlicher Schutzziele mit dem Zweck,
technische Handelshemmnisse abzubauen. Der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie
ist entsprechend ihrer Definition "Maschine ist eine Gesamtheit von miteinander
verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist" sehr
weit gefasst. Mit Änderungsrichtlinien wurde der Anwendungsbereich nachträglich auf
"Sicherheitsbauteile" und "auswechselbare Ausrüstungen" ausgedehnt.
Die Maschinenrichtlinie betrifft die Realisierung von Maschinen. Sie ist in 14 Artikeln
aufgebaut und besitzt 7 Anhänge. Die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen in Anhang I der Richtlinie ist für die Sicherheit von Maschinen
zwingend notwendig. Der Hersteller muss folgende Grundsätze für die Integration der
Sicherheit beachten (Anhang I Absatz 1.1.2):
● "Durch die Bauart der Maschine muss gewährleistet sein, dass Betrieb, Rüsten und
270
Sicherheitsanforderungen fest.
Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates haben (CEN, CENELEC), in
Normen festgelegt werden. Diese Normen werden unter einer bestimmten Richtlinie
harmonisiert und im Amtsblatt der Kommission des Europäischen Parlaments und des
Rates gelistet. Die Einhaltung bestimmter Normen ist nicht vom Gesetzgeber
vorgeschrieben. Bei Erfüllung der harmonisierten Normen gilt aber die Vermutung, dass
alle zutreffenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinien erfüllt sind.
nationaler Vorschriften.
Wartung bei bestimmungsgemäßer Verwendung ohne Gefährdung von Personen
Funktionshandbuch, 10/2008, 6SL3097-4AB10-0AP0
Antriebsfunktionen

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