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R&S
UPV
Resolution
Der "Resolution"-Wert bezeichnet die maximal zulässige Abweichung gegenüber den
anderen erfassten Triggerwerten, die der aktuelle Triggerwert haben darf, um trotz
Verletzung der Toleranzbedingung noch als eingeschwungen eingestuft zu werden.
Ein Triggerwert gilt somit erst dann als nicht-eingeschwungen, wenn sowohl die Tole-
ranz- als auch die Resolution-Bedingung nicht erfüllt sind.
Bild 5-31: (für externe Frequenz-Sweeps)
Bild 5-32: (für externe digitale Pegel-Sweeps)
Bild 5-33: (für externe analoge Pegel-Sweeps)
Beim exponentiellem Settling gilt der gewählte Resolution-Wert nur für die Abweichung
des aktuellen vom letzten Triggerwert; für jeden vorangegangenen Messwert vergröß-
ert sich die Resolution jeweils um den Faktor 2.
Fernsteuerbefehl:
SENSe<n1>:TRIGger:SETTling:RESolution
5.42.7 Beispiele für Settling
Für alle folgenden Beispiele gilt die Einstellung:
Für den aktuellen Messwert bedeutet dies, dass:
●
der letzte Messwert um maximal +/- 1% (oder +/- 0,086dB),
●
der 2.-letzte Messwert um maximal +/- 2% (oder +/- 0,172dB),
●
der 3.-letzte Messwert um maximal +/- 4% (oder +/- 0,340dB),
●
der 4.-letzte Messwert um maximal +/- 8% (oder +/- 0,668dB),
●
der 5.-letzte Messwert um maximal +/- 16% (oder +/- 1,289dB)
abweichen darf.
Für eine analoge Pegelmessung von 1V bedeutet dies, dass
●
der letzte Messwert zwischen 0.99 ... 1.01V,
●
der 2.-letzte Messwert zwischen 0.98 ... 1.02V,
●
der 3.-letzte Messwert zwischen 0.96 ... 1.04V,
●
der 4.-letzte Messwert zwischen 0.92 ... 1.08V,
Bedienhandbuch 1146.2084.31 ─ 13
Gerätefunktionen
Settling-Verfahren
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