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Arten Von Oberflächensicherungssystemen, Rechtliche Grundlagen - Kettler CALYPSO-700 Montageanleitung

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3. Der Wasserhaushalt innerhalb von Oberflächensicherungssystemen
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3.2.
Arten von Oberflächensicherungssystemen, rechtliche Grundlagen
Ziel der Oberflächensicherung ist die Reduzierung bzw. Unterbindung des infolge Nieder-
schlags in den Deponie- bzw. Haldenkörper gelangenden Sickerwassers. Inwieweit eine
Reduzierung ausreicht oder aber eine generelle Unterbindung gefordert werden muss, hängt
vor allem von der Gefährdung ab, die von dem Deponie- bzw. Haldenstandort ausgeht.
Zunächst sollen Möglichkeiten bezüglich der Gestaltung von Oberflächensicherungen von
Deponien erörtert werden.
Für übertägige Deponien gilt die Deponieverordnung (D
Oberflächensicherungen Regelaufbauten festgeschrieben sind. Der Regelaufbau richtet sich
nach der Gefährdung, die von den abgelagerten Materialien für die Umwelt (insbesondere für
das Grundwasser) ausgeht. Hiernach werden insgesamt vier Deponieklassen unterschieden:
- Deponieklasse 0: kein oder verschwindend geringes Gefährdungspotenzial (Inertabfälle
z.B. Bauschuttdeponie)
- Deponieklasse I: Abfälle mit geringem Gefährdungspotenzial (z.B. Siedlungsabfall-
deponien mit einem sehr geringen Anteil organischer Substanzen)
- Deponieklasse II: Abfälle mit deutlichem Gefährdungspotenzial (z.B. Siedlungsabfall-
deponien mit einem höheren Anteil organischer Substanzen)
- Deponieklasse III: Abfälle mit sehr hohem Gefährdungspotenzial (Deponien mit
besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
Die Anforderungen an die Oberflächensicherung (betr. den Schichtenaufbau und die Eigen-
schaften der Schichtmaterialien) steigen logischerweise mit zunehmender Deponieklasse. Im
Falle der Deponieklasse 0 genügt eine einfache Oberflächenabdeckung mit insgesamt 1 m
Oberboden- und Rekultivierungsmaterial, ohne dass Dichtungselemente in das Abdecksystem
zu integrieren sind. Bezüglich der Eigenschaften der Abdeckmaterialien werden keine spe-
ziellen Anforderungen gestellt. Vorgeschrieben sind jedoch eine mindestens 30 cm mächtige
mineralische Entwässerungsschicht an der Deponiebasis sowie das Vorhandensein einer
mindestens 1 m mächtigen geologischen Barriere im Untergrund (Teil der natürlichen
Barriere
vgl. Abschnitt 3.1).
V, 2002), in der für
EP
Sonderabfalldeponien)
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