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Knorr TEBS G2.0 Bedienungsanleitung Seite 233

Tebs g2 serie
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S y s t e m e f ü r N u t z f a h r z e u g e
Dok.-Nr. Y136119 (DE - Rev. 003)
September 2016
Bremsbetätigung über ISO 11992 (CAN) durchgeführt.
• Innerhalb von 8 Sekunden muss dann eine dreimalige Bremsbetätigung durchgeführt werden, wobei die
Bremsanforderung den Steuerdruck von 3 bar überschreiten und dann nach jeder Betätigung unter 0,4 bar fallen
muss. Dadurch wird die Funktion "Zwangsabsenkung" aktiviert.
• Bevor die 'Anfahrhilfe' ausgewählt werden kann, ist es notwendig, zuerst die "Zwangsabsenkung" gemäß
des oben beschriebenen Verfahrens auszuwählen. Anschließend darf für mindestens 2 Sekunden keine
Bremsanforderung, weder pneumatisch noch über CAN, anliegen. Danach müssen innerhalb von 8 Sekunden drei
Bremsbetätigungen ausgeführt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Bremsanforderung den Steuerdruck
von 3  bar überschreiten und dann nach jeder Betätigung unter 0,4  bar fallen muss. Die Kennlinie wird in der
Abbildung grafisch dargestellt.
p
[bar]
4
3,0
0,4
Diese Möglichkeit zur Aktivierung der Anfahrhilfe über
die Betriebsbremsanlage ist standardmäßig aktiviert.
Sie kann jedoch auf der Registerkarte "Sonstiges"
unter "Konfiguration ändern" deaktiviert werden.
Die
hier
enthaltenen
Informationen
unterliegen
www.knorr-bremseCVS.com oder kontaktieren Sie eine Knorr-Bremse Vertretung in Ihrer Nähe. Die Bildmarke "K" und die Marken KNORR und KNORR-BREMSE sind eingetragene Rechte der
Knorr-Bremse AG. Es
gelten
zusätzliche
Bedingungen
Anmerkung: Sofern auf der Basis der hier gewährten Informationen an einem Fahrzeug Servicearbeiten durchgeführt werden, muss durch die Werkstatt sichergestellt werden, dass das Fahrzeug umfassend getestet wird und in einen voll funktionsfähigen
Zustand versetzt wird, bevor das Fahrzeug wieder zum Einsatz kommt. Knorr-Bremse übernimmt keine Haftung für Probleme, die darauf zurückzuführen sind, dass diesbezügliche Tests und die erforderlichen Maßnahmen nicht durchgeführt wurden.
Copyright © Knorr-Bremse AG – alle Rechte vorbehalten, einschließlich angemeldeter gewerblicher Schutzrechte. Knorr-Bremse AG behält sich jegliche Verfügungsgewalt über Vervielfältigungen und Übertragungen vor.
Knorr-Bremse Systeme für Nutzfahrzeuge GmbH . Georg-Knorr-Str. 4 . D-12681 Berlin . Deutschland . Tel: +49 180 223-7637 . Fax: +49 30 9392-3426 . www.knorr-bremse.com . www.knorr-bremseCVS.com
Zwangsabsenkung
2s
8s
ohne
Bekanntgabe
dem
Vorbehalt
der
Änderung.
und Auflagen;
Zur
Einsicht
des
vollständigen
Anfahrhilfe – Traction Help (TH)
2s
Um
die
jeweils
aktuelle
Fassung
Haftungsausschlusses
wenden
Sie
7
TEBS G2
Anfahrhilfe
t
8s
TEBS-G2-072a
zu
erhalten,
besuchen
Sie
bitte
unsere
sich
bitte
an
unsere Website
knorr-bremseCVS.com.
Knorr-Bremse Group
Webseite

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