Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Giersteuerung - Knorr TEBS G2.0 Bedienungsanleitung

Tebs g2 serie
Inhaltsverzeichnis

Werbung

S y s t e m e f ü r N u t z f a h r z e u g e
Dok.-Nr. Y136111 (DE - Rev. 004)
September 2016
Test-Puls:
Der Grenzwert für die Querbeschleunigung wird als "realistischer" Wert für die Mehrzahl der Bedingungen definiert,
aber es muss immer noch überprüft werden, ob sich das Anhängerfahrzeug wirklich in Kippgefahr befindet. Deshalb
wird beim Überschreiten des vordefinierten Grenzwerts und sofern die Änderung der Querbeschleunigung mit
einer "normalen" Rate erfolgt, zunächst eine Testschleife (Puls) durchlaufen, anstatt die Bremsen zu betätigen, um
die Geschwindigkeit der Fahrzeugkombination maßgeblich zu reduzieren. Dies geschieht durch die automatische
Erzeugung eines niedrigen Bremszylinderdrucks, um die Reaktion des kurveninneren Rades (Räder) zu bewerten.
Sinkt die Radgeschwindigkeit in Folge der Bremsung mit niedrigem Druck, wechselt die Regellogik zu Stufe 2.
Verursacht die Bremsung mit niedrigem Druck keine Reduzierung der Geschwindigkeit der kurveninneren Räder,
erfolgt kein Eingriff der Stufe 2, und der Grenzwert für die Querbeschleunigung wird als Teil des Lernprozesses des
TEBS-Bremsmoduls erhöht.
Stufe 2:
Ein Bremseingriff der Stufe 2 erfolgt immer nach einem "Test-Puls" der eine Reduzierung der Radgeschwindigkeit zur
Folge hatte (d.h. es kann davon ausgegangen werden, dass das Rad den Bodenkontakt bereits verloren hat bzw.
sehr wenig belastet ist). In diesem Fall wird der Anhänger in einen kritischen Zustand eingestuft, und er kippt um –
es sein denn, die Querbeschleunigung wird durch eine Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit reduziert. Dies
bedeutet, dass der Druck, der in den Bremszylindern an den kurvenäußeren Rädern des Anhängerfahrzeugs erzeugt
wird, erhöht werden sollte um eine maximale Abbremsung des Fahrzeugs zu erreichen und die Querbeschleunigung
so schnell wie möglich auf einen nicht-kritischen Zustand zu bringen. Sobald dies erreicht ist werden die Bremsen
gelöst und das System kehrt in den passiven Modus zurück.
Stufe 1:
Erfolgt die Erhöhung der Querbeschleunigung aber sehr schnell, so wird keine Testroutine durchlaufen und ein sofortiger
RSP-Bremseingriff wird an den kurvenäußeren Rädern des Anhängerfahrzeugs ausgelöst. Ein solcher Eingriff wird
beispielsweise durch ein Ausweichmanöver des Fahrers verursacht, wenn nicht ausreichend Zeit für eine Test Puls
Routine verbleibt. Bei Durchlaufen der Testroutine würde die Gefahr bestehen, dass das Fahrzeug umkippt bevor eine
stabilisierende Bremsung eingeleitet werden könnte. Da der Eingriff der Stufe 1 auf rasche Ausweichmanöver reagiert
ist es ebenso wahrscheinlich, dass der Fahrer das Fahrzeug in die entgegengesetzte Richtung bringt, wobei die
Querbeschleunigung auf ein Niveau reduziert wird, bei dem kein RSP-Eingriff mehr erforderlich ist. Daher muss jeder
Eingriff der Stufe 1 durch das erzeugte Druckniveau an den Bremszylindern bewertet werden. Die unterschiedlichen
Stufen des Druckeingriffs und deren Anzahl können im Fenster "Betriebsdatenrekorder" des Diagnoseprogramms
ECUtalk
auf der Registerkarte "Anhänger Diagnose" angezeigt werden (siehe Abschnitt 5).
®
2.

Giersteuerung

Die maximal zulässige Stützlast eines Zentralachsanhängers beträgt 1000  kg. Allerdings ist dies in vielen Fällen
sehr schwer zu kontrollieren, da dieser Wert im Wesentlichen durch die Lastverteilung auf dem Anhänger
bestimmt wird. Wird die Stützlast reduziert oder wird sie sogar negativ, dann besteht die Möglichkeit, dass das
Anhängerfahrzeug während der Fahrt von einer Seite zur anderen zu schwingen beginnt. Dies gilt insbesondere
für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem kurzen Zugfahrzeug und einem langen Anhänger, beispielsweise
für Autotransporter. In bestimmten Fällen kann das Schwingen, welches durch Lenkbewegungen des Fahrers oder
unebene Fahrbahnoberflächen ausgelöst werden kann, unbeherrschbar werden und zum Kippen führen. Dies ist der
Grund, warum die Stufe 3 der RSP-Regelung entwickelt wurde.
Die
hier
enthaltenen
Informationen
unterliegen
www.knorr-bremseCVS.com oder kontaktieren Sie eine Knorr-Bremse Vertretung in Ihrer Nähe. Die Bildmarke "K" und die Marken KNORR und KNORR-BREMSE sind eingetragene Rechte der
Knorr-Bremse AG. Es
gelten
zusätzliche
Bedingungen
Anmerkung: Sofern auf der Basis der hier gewährten Informationen an einem Fahrzeug Servicearbeiten durchgeführt werden, muss durch die Werkstatt sichergestellt werden, dass das Fahrzeug umfassend getestet wird und in einen voll funktionsfähigen
Zustand versetzt wird, bevor das Fahrzeug wieder zum Einsatz kommt. Knorr-Bremse übernimmt keine Haftung für Probleme, die darauf zurückzuführen sind, dass diesbezügliche Tests und die erforderlichen Maßnahmen nicht durchgeführt wurden.
Copyright © Knorr-Bremse AG – alle Rechte vorbehalten, einschließlich angemeldeter gewerblicher Schutzrechte. Knorr-Bremse AG behält sich jegliche Verfügungsgewalt über Vervielfältigungen und Übertragungen vor.
Knorr-Bremse Systeme für Nutzfahrzeuge GmbH . Georg-Knorr-Str. 4 . D-12681 Berlin . Deutschland . Tel: +49 180 223-7637 . Fax: +49 30 9392-3426. www.knorr-bremse.com . www.knorr-bremseCVS.com
ohne
Bekanntgabe
dem
Vorbehalt
der
Änderung.
und Auflagen;
Zur
Einsicht
des
vollständigen
Stabilitätsprogramm (RSP)
Um
die
jeweils
aktuelle
Fassung
Haftungsausschlusses
wenden
Sie
3
TEBS G2
zu
erhalten,
besuchen
Sie
bitte
unsere
sich
bitte
an
unsere Website
knorr-bremseCVS.com.
Knorr-Bremse Group
Webseite

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis