1.11. Entsorgung und Umwelt
UR sind in Einklang mit den geltenden nationalen Gesetzen, Bestimmungen und Normen zu
entsorgen.
UR werden zum Schutze der Umwelt unter beschränkter Verwendung gefährlicher Stoffe
hergestellt, wie in der europäischen RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschrieben. Zu diesen Stoffen
zählen Quecksilber, Cadmium, Blei, Chrom VI, polybromierte Biphenyle und polybromierte
Diphenylether.
Gebühren für die Entsorgung von und den Umgang mit Elektroabfall der UR, die auf dem dänischen
Markt verkauft werden, werden von Universal Robots A/S vorab an das DPA-System entrichtet.
Importeure in Ländern, die der europäischen WEEE-Richtlinie 2012/19/EU unterliegen, sind selbst
für ihre Registrierung im nationalen WEEE-Register ihres Landes verantwortlich. Die Gebühr
beträgt hierfür in der Regel weniger als 1 €/Roboter. Eine Liste der nationalen Register finden Sie
hier: https://www.ewrn.org/national-registers.
Die folgenden Symbole sind am Roboter angebracht, um die Konformität mit den obenstehenden
Rechtsvorschriften anzuzeigen:
1.12. Zertifizierungen
Zertifizierungen von Drittparteien sind freiwillig. Um jedoch Roboterintegratoren den besten Service
zu bieten, hat sich Universal Robots dazu entschieden, seine Roboter durch die folgenden,
anerkannten Prüfinstitute zertifizieren zu lassen.
Kopien aller Zertifizierungen finden Sie im Kapitel
.
TÜV Rheinland Rheinland. URs Roboter sind durch den TÜV Rheinland,
Benutzerhandbuch
TÜV NORD
Universal Robots e-Series Roboter sind durch den TÜV
NORD, einer nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
benannten Zertifizierungsstelle in der EU, sicherheitsgeprüft.
einer nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benannten
Zertifizierungsstelle in der EU, sicherheitsgeprüft.
Zertifizierungen
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