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Gewährleistung; Produkt-Gewährleistung - universal robots UR3/CB3 Benutzerhandbuch

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1.13. Gewährleistung
1.13.1. Produkt-Gewährleistung
Unbeschadet jeglicher Ansprüche, die der Benutzer (Kunde) gegenüber dem Vertriebshändler oder
Einzelhändler geltend machen kann, wird dem Kunden eine Herstellergarantie entsprechend den
unten stehenden Bedingungen gewährt:
Wenn neue Geräte und deren Komponenten innerhalb von 12 Monaten (maximal 15 Monate ab
Versand) nach Inbetriebnahme Mängel aufgrund von Herstellungs- und/oder Materialfehlern
aufweisen, stellt Universal Robots die erforderlichen Ersatzteile bereit, während der Benutzer
(Kunde) die Arbeitsstunden für den Austausch der Ersatzteile bereitstellt, wobei Universal Robots
das Bauteil entweder durch ein anderes Bauteil austauscht, das dem aktuellen Stand der Technik
entspricht, oder repariert. Diese Gewährleistung verliert ihre Gültigkeit, wenn der Gerätedefekt auf
eine unsachgemäße Behandlung und/oder die fehlende Einhaltung der Informationen in den
Benutzerhandbüchern zurückzuführen ist. Diese Gewährleistung gilt nicht für und erstreckt sich
nicht auf Leistungen, die durch den befugten Vertriebshändler oder den Kunden selbst durchgeführt
werden (z. B. Aufbau, Konfiguration, Herunterladen von Software). Der Kaufbeleg, aus dem das
Kaufdatum hervorgeht, ist als Nachweis für die Gewährleistung erforderlich. Ansprüche im Rahmen
der Gewährleistung sind innerhalb von zwei Monaten einzureichen, nachdem der
Gewährleistungsmangel aufgetreten ist. Das Eigentumsrecht an Geräten oder Komponenten, die
durch Universal Robots ausgetauscht und an Universal Robots zurückgeschickt wurden, geht auf
Universal Robots über. Diese Gewährleistung deckt jegliche anderen Ansprüche nicht ab, die durch
das oder im Zusammenhang mit dem Gerät entstehen. Nichts in dieser Gewährleistung soll dazu
führen, die gesetzlich festgeschriebenen Rechte des Kunden und die Herstellerhaftung für Tod oder
Personenschaden durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht zu begrenzen oder auszuschließen. Der
Gewährleistungszeitraum wird nicht durch Leistungen verlängert, die gemäß den Bestimmungen
der Gewährleistung erbracht werden. Sofern kein Gewährleistungsmangel besteht, behält sich
Universal Robots das Recht vor, dem Kunden die Austausch- und Reparaturarbeiten in Rechnung
zu stellen. Die oben stehenden Bestimmungen implizieren keine Änderungen hinsichtlich der
Nachweispflicht zu Lasten des Kunden. Für den Fall, dass ein Gerät Mängel aufweist, haftet
Universal Robots nicht für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden einschließlich - aber
nicht beschränkt auf - Einkommensverluste, Nutzungsausfälle, Produktionsausfälle oder
Beschädigungen an anderen Produktionsmaschinen.
Wenn ein Gerät Mängel aufweist, kommt Universal Robots nicht für Folgeschäden oder Verluste
auf, wie zum Beispiel Produktionsausfall oder Beschädigungen an anderen Produktionsgeräten.
Benutzerhandbuch
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UR3

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