19. Erklärungen und Zertifikate
19. Erklärungen und Zertifikate
Übersetzung der Originalanleitung
EU-Konformitätserklärung (gemäß 2006/42/EG Anhang II B) Original EN
Hersteller
Zur Erstellung der technischen
Unterlagen bevollmächtigte Person
in der Gemeinschaft
Beschreibung und Identifizierung der unvollständigen Maschine(n)
Produkt und Funktion:
Modell:
Hinweis: Diese Erklärung ist NICHT gültig, wenn der UR OEM-Controller verwendet wird.
Seriennummer:
Einbindung:
Es wird erklärt, dass obenstehende Produkte entsprechend der Lieferung die aufgeführten Richtlinien erfüllen. Wenn diese
unvollständige Maschine integriert ist und zu einer vollständigen Maschine wird, ist der Integrator dafür verantwortlich,
festzustellen, ob die vollständige Maschine alle geltenden Richtlinien erfüllt, und die Konformitätserklärung abzugeben.
I. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
II. Niederspannungsrichtlinie
2014/35/EU
III. EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Verweis auf die verwendeten harmonisierten Normen gemäß Artikel 7(2) der MD- und LV-Richtlinie und
Artikel 6 der EMV-Richtlinie:
User Manual
Universal Robots A/S
Energivej 51,
DK-5260 Odense S Dänemark
David Brandt
Technology Officer, F&E
Universal Robots A/S, Energivej 25, DK-5260 Odense S
Der mehrachsige Mehrzweck-Manipulator-Roboter mit Control-Box &
mit oder ohne Teach-Pendant-Funktion wird von der vollständigen
Maschine bestimmt (Roboteranwendung oder Roboterzelle mit
Endeffektor, bestimmungsgemäßer Verwendung und
Anwendungsprogramm).
UR3e, UR5e, UR10e, UR16e (e-Series): Die unten aufgeführten
Zertifizierungen und diese Erklärung beinhalten:
•
Gültig ab Oktober 2020: Standard-Teach-Pendants (TP) und Teach-
Pendants mit dreistufigem Zustimmtaster (3PE TP).
•
Gültig ab Mai 2021: UR10e Spezifikationsverbesserung zu 12.5kg Nutzlast.
Ab 20235000000 und höher
Jahr
3=UR3e, 5=UR5e, 3=UR3e, 0=UR10e (10kg), 2=UR10e(12.5),
e-Series
6=UR16e
Fortlaufende Nummerierung, die jedes Jahr wieder bei 0 anfängt
Die Universal Robots e-Series (UR3e, UR5e, UR10e und UR16e)
dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn sie in eine
endgültige vollständige Maschine (Roboteranwendung oder Zelle)
integriert sind, die den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie und
anderer anwendbarer Richtlinien entspricht.
Die folgenden wesentlichen Anforderungen sind erfüllt:
1.1.2, 1.1.3, 1.1.5, 1.2.1, 1.2.4.3, 1.2.5, 1.2.6, 1.3.2, 1.3.4, 1.3.8.1, 1.3.9, 1.5.1,
1.5.2, 1.5.5, 1.5.6, 1.5.10, 1.6.3, 1.7.2, 1.7.4, 4.1.2.3, 4.1.3 Anhang VI.
Es wird erklärt, dass die relevanten technischen Unterlagen gemäß
Anhang VII Teil B der Maschinenrichtlinie zusammengestellt wurden.
Siehe die Niederspannungsrichtlinie und die verwendeten
harmonisierten Normen unten.
Siehe die Niederspannungsrichtlinie und die verwendeten
harmonisierten Normen unten.
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