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Gewährleistung; Produkt-Gewährleistung - universal robots E-Serie Benutzerhandbuch

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9.1 Produkt-Gewährleistung
Unbeschadet jeglicher Ansprüche, die der Benutzer (Kunde) gegenüber dem Vertriebshändler
oder Einzelhändler geltend machen kann, wird dem Kunden eine Herstellergarantie entsprechend
den unten stehenden Bedingungen gewährt:
Wenn neue Geräte und deren Komponenten innerhalb von 12 Monaten (maximal 15 Monate
ab Versand) nach Inbetriebnahme Mängel aufgrund von Herstellungs- und/oder Materialfehlern
aufweisen, stellt Universal Robots die erforderlichen Ersatzteile bereit, während der Benutzer
(Kunde) die Arbeitsstunden für den Austausch der Ersatzteile bereitstellt, wobei Universal Ro-
bots das Bauteil entweder durch ein anderes Bauteil austauscht, das dem aktuellen Stand der
Technik entspricht, oder repariert. Diese Gewährleistung verliert ihre Gültigkeit, wenn der Ge-
rätedefekt auf eine unsachgemäße Behandlung und/oder die fehlende Einhaltung der Informa-
tionen in den Benutzerhandbüchern zurückzuführen ist. Diese Gewährleistung gilt nicht für und
erstreckt sich nicht auf Leistungen, die durch den befugten Vertriebshändler oder den Kunden
selbst durchgeführt werden (z. B. Aufbau, Konfiguration, Herunterladen von Software). Der Kauf-
beleg, aus dem das Kaufdatum hervorgeht, ist als Nachweis für die Gewährleistung erforderlich.
Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung sind innerhalb von zwei Monaten einzureichen, nach-
dem der Gewährleistungsmangel aufgetreten ist. Das Eigentumsrecht an Geräten oder Kom-
ponenten, die durch Universal Robots ausgetauscht und an Universal Robots zurückgeschickt
wurden, geht auf Universal Robots über. Diese Gewährleistung deckt jegliche anderen Ansprü-
che nicht ab, die durch das oder im Zusammenhang mit dem Gerät entstehen. Nichts in dieser
Gewährleistung soll dazu führen, die gesetzlich festgeschriebenen Rechte des Kunden und die
Herstellerhaftung für Tod oder Personenschaden durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht zu be-
grenzen oder auszuschließen. Der Gewährleistungszeitraum wird nicht durch Leistungen verlän-
gert, die gemäß den Bestimmungen der Gewährleistung erbracht werden. Sofern kein Gewährlei-
stungsmangel besteht, behält sich Universal Robots das Recht vor, dem Kunden die Austausch-
und Reparaturarbeiten in Rechnung zu stellen. Die oben stehenden Bestimmungen implizieren
keine Änderungen hinsichtlich der Nachweispflicht zu Lasten des Kunden. Für den Fall, dass ein
Gerät Mängel aufweist, haftet Universal Robots nicht für indirekte, zufällige, besondere oder Fol-
geschäden einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Einkommensverluste, Nutzungsausfälle,
Produktionsausfälle oder Beschädigungen an anderen Produktionsmaschinen.
Wenn ein Gerät Mängel aufweist, kommt Universal Robots nicht für Folgeschäden oder Verluste
auf, wie zum Beispiel Produktionsausfall oder Beschädigungen an anderen Produktionsgeräten.
Version 5.3
9 Gewährleistung
I-57
UR10e

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