6-14 KUPPLUNG
Kupplung
Prüfung der Kupplungsscheibe auf Verzug
•
Jede Reibscheibe bzw. Stahlscheibe auf eine Richtplatte
legen und den Spalt zwischen der Richtplatte [A] und der
betreffenden Reibscheibe oder Stahlscheibe [B] mit einer
Fühllehre [C] messen. Dieser Spalt entspricht dem Ver-
zug der Reibungs- bzw. Stahlplatte.
Überschreitet der Verzug bei einer Stahl- oder Reibungs-
platte den Wartungsgrenzwert, diese Platte durch eine
neue ersetzen.
Verzug von Reibscheibe und Stahlscheibe
Standard:
0,15 mm oder weniger
Grenzwert:
0,3 mm
Freie Länge der Einspurfeder
•
Die freie Länge der Einspurfedern [A] messen.
Ist eine der Einspurfedern kürzer, als nach dem War-
tungsgrenzwert zulässig, muss sie ersetzt werden.
Freier Federweg der Kupplungsfedern
Standard:
33,6 mm
32,6 mm
Grenzwert:
Überprüfung der Kupplungsgehäusefinger
•
Die
Kupplunggehäusefinger
-Kontaktstellen der Reibscheibe [B] einer Sichtprü-
fung unterziehen.
Das Kupplungsgehäuse erneuern, wenn die Finger be-
schädigt sind oder an den Zungen-Kontaktstellen Rie-
fen aufweisen. Ebenfalls die Reibscheiben auswechseln,
wenn ihre Zungen beschädigt sind.
Überprüfung der Keilverzahnung am
Kupplungsgehäuse
•
Die Kontaktflächen der Stahlscheibenzähne [B] an der
Keilverzahnung der Kupplungsnabe [A] einer Sichtprü-
fung unterziehen.
Wenn die Keilnuten Kerben aufweisen, muss die Kupp-
lungsnabe erneuert werden. Bei beschädigten Zähnen
müssen außerdem die Stahlscheiben ersetzt werden.
[A]
an
den
Zungen