Prüfungshinweise
und Vorschriften
Berechnung
der
Verzögerung
Wird
der Bremsweg gemessen oder für die
Berechnung ein
bestimmter
Bremsweg zugrunde
gelegt,
so
kann die
mittlere
Verzögerung
nach
der
Formel:
b
26·
s
berechnet
werden.
Anmerkung:
Diese Formel wird
In
der
Werkstattpraxis
meistens
angewendet,
sofern kein Bremsprüf-
gerät
vorhanden
ist.
(
Die Berechnung der mittleren
Verzögerung
aus
der
Ausgangsgeschwindigkeit
und
der
Bremszeit erfolgt
nach der
Formel:
b
v
-_.-
-_.-
3,6·
t
=
(rn/sek"]
Eine einfache und gute Methode zur Berechnung
der mittleren Verzögerung
geschieht durch Messen der
Ausgangsgeschwindigkeit
mit
einem geeichten Geschwindigkeitsmesser
und
genaues Messen des Brems-
weges.
Die Kennzeichnung
des Bremsweges
wird
dabei
mit einem Farbschußapparat
vorgenommen,
der den Beginn und das Ende des Bremsvorganges
durch einen Farbpunkt
auf der Straßenoberfläche
markiert.
Anwendungsbeispiel
einer Verzögerungsberechnung
Ein
Fahrzeug
wurde
aus einer
Geschwindigkeit
(V)
von 60 km/h
abgebremst.
Der
Bremsweg
(s)
betrug
25,2 m. Nach der Formel
b
26·
s
wird
die
mittlere
Verzögerung
berechnet.
b
=
60
2
-U.25)
5,5
m/sek"
Vergleiche
auch
mit der Tabelle auf Seite
2-3.
Bremsprüfgerät
Eine
einfache
in
der Praxis bekannte
und
gebräuchliche
Methode
zur
Messung der Bremsverzögerung
geschieht mit dem im Fachhandel
erhältlichen
Siemens-Bremsprüfgerät.
Das
Prüfgerät,
dessen
Hand-
habung
nach
der
von der Herstellerfirma
herausgegebenen
Bedienungsanleitung
vorzunehmen
ist,
zeigt
jedoch
nicht die mittlere
Verzögerung
an,
sondern
die während
des
Bremsvorganges
erreichte
maximale
Verzögerung.
Bei
einer
Bremsprüfung
aus
mittlerer
Geschwindigkeit
von
ca.
70--90
km/h
entspricht die mittlere Verzögerung
dem
0,8fachen
des
vom Gerät angezeigten
Wertes. Zur Berechnung
der mittleren Verzögerung
ist
deshalb
der
abgelesene
Wert mit 0,8 zu
multiplizieren.
Die
Messungen sind auf
ebener
trockener
Fahrbahn bei vollbelastetem
Fahrzeug mit erwärmten
Brems-
trommein
vorzunehmen.
Dabei
soll
mit
normalem
Pedaldruck,
auch beim
Abbremsen
aus
der
Höchst-
geschwindigkeit
der
vorschriftsrnößiqe
Verzögerungswert
erreicht
werden. Das
Fahrzeug muß während
des Bremsens
die
Spur
halten.
2-2
6.61