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Lagerung Und Entsorgung - 3M E. coli O157 Gebrauchsanweisungen

Molekulare detektion
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Lagerung und Entsorgung

Lagern Sie den 3M Molekulare Detektion – E. coli O157 (einschl. H7) Nachweis 2 bei 2–8 °C. Nicht einfrieren.
Lichtgeschützt lagern. Vergewissern Sie sich nach dem Öffnen des Sets, dass der Folienbeutel unbeschädigt ist.
Verwenden Sie das Set keinesfalls bei beschädigtem Beutel. Nach dem Öffnen sollten nicht verwendete Reagenzgefäße
gemeinsam mit dem Trockenmittel stets im wiederverschließbaren Beutel verwahrt werden, um die Stabilität der
lyophilisierten Reagenzien sicherzustellen. Wieder verschlossene Beutel können maximal 60 Tage bei 2–8 °C
aufbewahrt werden.
Verwenden Sie den 3M Molekulare Detektion – E. coli O157 (einschl. H7) Nachweis 2 nicht nach Ablauf des Verfalldatums.
Das Verfalldatum und die Chargennummer sind auf dem äußeren Etikett der Packung angegeben. Nach dem Gebrauch
können das Anreicherungsmedium und die Gefäße des 3M Molekulare Detektion – E. coli O157 (einschl. H7) Nachweises
2 pathogene Stoffe enthalten. Beachten Sie nach Abschluss der Testverfahren die gültigen Branchennormen für die
Entsorgung von kontaminierten Abfällen. Weitere Informationen sowie die jeweils vor Ort geltenden Richtlinien zur
Entsorgung entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt.
Bedienungsanleitung
Befolgen Sie alle Anweisungen genau. Andernfalls werden möglicherweise ungenaue Ergebnisse erzielt.
Der Anwender muss die Funktionsqualifizierung für das 3M Molekulare Detektionssystem absolvieren, wie im Dokument
„Protokolle und Anweisungen für Installationsqualifizierung (IQ)/Funktionsqualifizierung (OQ) für das 3M Molekulare
Detektionssystem" beschrieben
Desinfizieren Sie die Laborbänke und Arbeitsgeräte (Pipetten, Cap/Decap-Werkzeuge usw.) regelmäßig mit einer 1-5%igen
Haushaltsbleichmittellösung (v:v in Wasser) oder einer DNS-Entfernungslösung.
Spezifische Anweisungen finden Sie im Abschnitt „Spezielle Anweisungen für validierte Verfahren":
Für Anreicherungsprotokolle gemäß AOAC® Official Method of Analysis
Für Anreicherungsprotokolle gemäß NF Validation-Zertifikat 3M 01/18-05/17 in Tabelle 4.
Probenanreicherung
Tabelle 2, 3 und 4 enthalten Richtlinien für das Anreichern von Lebensmittelproben. Der Anwender ist selbst für die
Validierung von alternativen Probennahmeprotokollen oder Verdünnungsverhältnissen verantwortlich, durch die
sichergestellt werden muss, dass dieses Testverfahren den Anforderungen entspricht.
Lebensmittel
1. Anreicherungsmedium BPW ISO auf 41,5 ± 1 °C erwärmen.
2. Anreicherungsmedium und Probe aseptisch gemäß den Tabellen 2, 3 und 4 mischen. Bei der Handhabung von
Fleisch- und partikelreichen Proben wird die Verwendung von Filterbeuteln empfohlen.
3. Alle Matrizen, außer Blattsalate und Obst, durch 2 ± 0,2 Minuten langes Mischen, Auswalken oder mischen von Hand
homogenisieren. Bei 41,5 ± 1 °C gemäß der entsprechenden Zeit aus Tabelle 2, 3 oder 4 inkubieren.
Tabelle 2. Allgemeine Anreicherungsprotokolle
Probenmatrix
(a)
Rohes Rindfleisch inklusive Hack/
Schabefleisch und Abschnitte
Rohes Fleisch inklusive rohes
Rindfleisch, Schweinefleisch,
Geflügel, Lamm und Bison
Blattsalate
(b)
Andere Lebensmittel inklusive
Früchte
, Gemüse, Frucht- und
(b)
Gemüsesäfte, frische Kräuter, rohe
Meeresfrüchte, rohe Eier, Rohmilch,
Keksteig, und verarbeitetes Fleisch
.
(7)
Anreicherungsbouil-
Probengröße
325 g
25 g
200 g
25 g
2017.01 in Tabelle 3.
SM
Anreicherungstem-
lonvolumen (ml)
peratur (± 1 °C)
975
BPW ISO
(vorgewärmt)
225
BPW ISO
(vorgewärmt)
450
BPW ISO
(vorgewärmt)
225
BPW ISO
(vorgewärmt)
4
(Deutsch)
DE
Anreicherungszeit
(Stunden)
41,5
10–18
41,5
8–18
41,5
18–24
41,5
18–24

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