Abschnitt 9
Anhänge
Abschnitt 2 - Betriebsgrenzen
1. Die Verwendung des Autopilot bei über 185 KIAS ist verboten.
2. Der Autopilot darf zum Starten und Landen nicht aktiviert sein.
3. Der Autopilot muss für verfehlten Anflug, Umgehung und
Durchstarts deaktiviert sein.
4. Bei Autopilot-Betrieb mit Höhenhaltung bei Fluggeschwindigkeiten
unter 95 KIAS müssen die Klappen auf 50% eingestellt sein.
5. Der Landeklappenauschlag ist beim Autopilot-Betrieb auf 50%
begrenzt.
4 von 16
Cirrus Design
SR22
Teilnr. 13772-101
Geändert: 02. 11. 01