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13.3.4
Elektrischer Anschluss
13.3.4.1 Überwachung Motorraum
13.3.4.2 Überwachung Motorwicklung
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Anhang
▪ Gerätegruppe: II
▪ Kategorie: 2, Zone 1 und Zone 2
Die Pumpen dürfen nicht in Zone 0 eingesetzt werden!
FM-Zulassung
Die Pumpen sind für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet:
▪ Schutzart: Explosionproof
▪ Kategorie: Class I, Division 1
Hinweis: Wenn die Verkabelung nach Division 1 ausgeführt wird, ist die Installation in
Class I, Division 2 ebenfalls zugelassen.
GEFAHR
Lebensgefahr durch elektrischen Strom!
Unsachgemäßes Verhalten bei elektrischen Arbeiten führt zum Tod durch Strom-
schlag! Elektrische Arbeiten muss eine Elektrofachkraft nach den lokalen Vorschrif-
ten ausführen.
▪ Elektrischen Anschluss der Pumpe immer außerhalb des explosiven Bereichs ausführen.
Wenn der Anschluss innerhalb des explosiven Bereichs erfolgen muss, den Anschluss in
einem ex-zugelassenen Gehäuse (Zündschutzart nach DIN EN 60079-0) ausführen! Bei
Nichtbeachtung besteht Lebensgefahr durch Explosion! Den Anschluss immer von einer
Elektrofachkraft ausführen lassen.
▪ Alle Überwachungseinrichtungen außerhalb der „zünddurchschlagsicheren Bereiche"
müssen über einen eigensicheren Stromkreis angeschlossen werden (z. B. Ex-i Relais
XR-4...).
▪ Die Spannungstoleranz darf max. ±10 % betragen.
Zulassung nach ATEX
Zulassung nach FM
Zulassung nach CSA-Ex
Legende: - = nicht vorhanden/möglich, o = optional, • = serienmäßig
Der Anschluss erfolgt wie im Kapitel „Elektrischer Anschluss" beschrieben.
GEFAHR
Explosionsgefahr durch Überhitzung des Motors!
Wenn die Temperaturbegrenzung falsch angeschlossen wird, besteht Explosionsge-
fahr durch die Überhitzung des Motors! Temperaturbegrenzung immer mit einer ma-
nuellen Wiedereinschaltsperre anschließen. D. h. eine „Entsperrtaste" muss von
Hand betätigt werden!
Der Motor ist mit einer Temperaturbegrenzung (1-Kreis-Temperaturüberwachung)
ausgestattet. Optional kann der Motor mit einer Temperaturregelung und -begrenzung
(2-Kreis-Temperaturüberwachung) ausgestattet sein.
Abhängig von der Ausführung der thermischen Motorüberwachung muss beim Errei-
chen des Schwellwerts folgender Auslösezustand erfolgen:
▪ Temperaturbegrenzung (1-Temperaturkreis):
Bei Erreichen des Schwellwerts muss eine Abschaltung mit Wiedereinschaltsperre er-
folgen!
▪ Temperaturregelung und -begrenzung (2-Temperaturkreise):
Bei Erreichen des Schwellwerts für die niedrige Temperatur kann eine Abschaltung mit
automatischer Wiedereinschaltung erfolgen. Bei Erreichen des Schwellwerts für die ho-
he Temperatur muss eine Abschaltung mit Wiedereinschaltsperre erfolgen!
VORSICHT! Motorschaden durch Überhitzung! Bei einer automatischen Wiederein-
schaltung die Angaben zur max. Schalthäufigkeit und Schaltpause einhalten!
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WILO SE 2019-02