Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Anmerkung - Kawasaki ZZ-R1200 Werkstatt-Handbuch

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für ZZ-R1200:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Zum Schutze der Umwelt, in der wir alle leben, baut Kawasaki in Übereinstimmung mit den Vorschriften der United
States Environmental Protection Agency und des California Air Resources Board eine Kurbelgehäuseentlüftung (1)
und ein Abgasreinigungssystem (2) ein. Außerdem werden die für Kalifornien bestimmte Fahrzeuge nach den Vor-
schriften des California Air Resources Board mit einer Kraftstoffverdunstungsanlage (3) ausgerüstet.
1. Kurbelgehäuseentlüftung
Dieses System verhindert, daß Kurbelgehäusedämpfe in die Atmosphäre freigesetzt werden. Statt dessen
werden die Dämpfe durch einen Ölabscheider zur Einlaßseite des Motors geleitet. Wenn der Motor läuft,
werden die Dämpfe in die Verbrennungskammer gesaugt, wo sie mit dem vom Vergasersystem geförderten
Kraftstoff- und Luftgemisch verbrannt werden.
2. Abgasreinigungssystem
Dieses System reduziert den Schadstoffanteil der von diesem Motorrad in die Atmosphäre ausgestoßenen
Abgase. Die Kraftstoff- und Zündsysteme dieses Motorrads sind technisch so konstruiert und gebaut, daß bei
niedrigem Schadstoffausstoß eine gute Motorleistung erzielt wird. Das Auspuffsystem dieses in der Hauptsache
für Kalifornien gebauten Modells schließt ein Katalysatorsystem ein.
3. Kraftstoffverdunstungsanlage
Die durch Verdunstung des Kraftstoffs im Kraftstoffsystem erzeugten Dämpfe werden nicht in die Atmosphäre
ausgestoßen. Statt dessen werden die Kraftstoffdämpfe in den laufenden Motor geleitet und dort verbrannt
oder in einem Kanister gesammelt, wenn der Motor abgeschaltet ist. Flüssiger Kraftstoff wird in einem
Dampfabscheider aufgefangen und in den Benzintank zurückgeleitet.
Das Gesetz zur Reinhaltung der Luft ist ein Gesetz gegen Luftverschmutzung durch Motorfahrzeuge und
enthält sogenannte „Anti-Manipulationsbestimmungen".
„Abschnitt 203(a) verbietet folgende Handlungen oder deren Veranlassung:
(3) (A)
Gemäß den Vorschriften dieses Abschnittes darf niemand vor Verkauf oder Auslieferung an
den Endkäufer in das Kraftfahrzeug oder in den Motor eingebaute Geräte oder Bauelemente
entfernen oder unwirksam machen; dies gilt auch für Hersteller oder Händler, die wissentlich
solche Geräte oder Bauelemente nach dem Verkauf oder der Auslieferung an den Endkäufer
entfernen oder unwirksam machen.
(3) (B)
Niemand, der mit Reparatur, Wartung, Verkauf, Leasing und Vertrieb von Kraftfahrzeugen
oder Kraftfahrzeugmotoren befaßt ist oder einen Kraftfahrzeugpark betreibt, darf wissentlich
nach dem Verkauf und der Auslieferung an den Endkäufer Geräte oder Bauelemente entfernen
oder unwirksam machen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes in ein Kraftfahrzeug oder
einen Kraftfahrzeugmotor eingebaut wurden...".

ANMERKUNG

Der Ausdruck „Geräte oder Bauelemente entfernen oder unwirksam machen" wird allgemein
wie folgt ausgelegt:
1. Unter Manipulationen fällt nicht das vorübergehende Entfernen oder Unwirksammachen von Geräten oder
Baulelementen für die Ausführung von Wartungsarbeiten.
2. Zu Manipulationen könnte zählen:
a. Fehlerhafte Einstellung von Fahrzeugkomponenten, die zu einer Überschreitung der Abgasnormen
führen.
b. Einbau von Ersatz- oder Zubehörteilen, die die Leistung oder die Haltbarkeit des Motorrads nachteilig
beeinflussen.
c. Zusatz von Komponenten oder Zubehörteilen, die dazu führen, daß das Fahrzeug die Normen überschreitet.
d. Dauerhaftes Entfernen, Abklemmen oder Unwirksammachen von Komponenten oder Bauelementen der
Abgasreinigungssysteme.
WIR EMPFEHLEN ALLEN HÄNDLERN DIE EINHALTUNG DIESER BUNDESGESETZLICHEN BESTIMMUNGEN.
ZUWIDERHANDLUNGEN KÖNNEN MIT GELDSTRAFEN GEAHNDET WERDEN.
Kawasaki
ABGASREINIGUNGSSYSTEM
ZZR 1200

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis