2006/42/EG
2006/95/EG
2004/108/EC
2011/65/EU
2012/19/EU
Benutzerhandbuch
Erklärungen im Einklang mit EU-Richtlinien
Maschinenrichtlinie
Niederspannungsrichtlinie In der Einbauerklärung in Anhang B sind die
Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV)
Beschränkung der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe (RoHS)
Elektro- und
Elektronikgeräte-Abfall
(WEEE)
Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
werden die e-Series-Roboter von Universal
Robots als unvollständige Maschinen
betrachtet, da sie keine CE-Kennzeichnung
besitzen.
Wird der UR Roboter zur Pestizidausbringung
eingesetzt, beachten Sie die bestehende
Richtlinie 2009/127/EG.
Die Einbauerklärung gemäß 2006/42/EG
Anhang II 1.B. ist in (place location here)
angegeben.
Konformitätserklärungen mit den oben
genannten Richtlinien aufgeführt.
Eine CE-Kennzeichnung ist gemäß den CE-
Kennzeichnungsrichtlinien oben angebracht.
Informationen über Elektro- und
Elektronikabfall finden Sie im Kapitel 7.
Informationen zu den bei der Entwicklung des
Roboters angewandten Standards finden Sie
im Anhang C.
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