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6.3 Antriebsriemen

Antriebsriemen sind alle 6 Monate optisch auf Verschleißerscheinungen und
Rissbildung zu kontrollieren. Sollten solche festgestellt werden, ist der Antriebsriemen
unverzüglich zu erneuern, um Beschädigungen und Stillstandszeiten zu vermeiden.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, die Antriebsriemen spätestens alle zwei Jahre
im Zuge einer allgemeinen Wartung zu ersetzen.
Der Einbau eines neuen Antriebsriemen darf nur durch geschultes und entsprechend
ausgerüstetes Personal durchgeführt werden, da auch die Riemenspannung korrekt
eingestellt werden muss.
Unsere erfahrenen Techniker stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

6.4 Motorbremsen

Beim Betreten der Schutzeinhausung (Betriebsart Satzstop oder Hand) ist darauf zu
achten, ob bei den Achsen ein Absacken feststellbar ist.
Sollte dies der Fall sein, ist umgehend die betreffende Motorbremse zu erneuern.
Ein Bremsenwechsel darf nur durch geschultes Personal erfolgen. Vor Beginn der
Arbeiten an einer Vertikalachse ist sicherzustellen, dass sie Achse durch
entsprechende Maßnahmen gegen Herabfallen gesichert ist.
Betriebsanleitung R7 / R7.2
R72_V7_16E_PDF_GER.doc / 11.05.2010
Seite 255
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R7.2

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