Entsorgung
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Entsorgung
Alle elektrischen und elektronischen Produkte müssen als Sondermüll getrennt
von regulärem Hausmüll entsorgt werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung
von Altgeräten beugt Umweltschäden und Gesundheitsgefahren vor und dient
der Rohstoffrückgewinnung.
Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung zur Entsorgung
Abb. 65: Kennzeichnung zur Entsorgung
Elektrische und elektronische Geräte, die dieses Symbol tragen, unterliegen der
europäischen Richtlinie 2002/96/EG über elektrische und elektronische Altge-
räte. Das Symbol weist darauf hin, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt
werden darf.
Da die genauen Entsorgungsvorschriften von Land zu Land unterschiedlich
sind, bitten wir Sie, sich im Bedarfsfall an die örtlichen Behörden oder an die
betreffende HBM-Vertretung zu wenden.
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A04643_04_X00_03 HBM: public