15. GEWÄHRLEISTUNG
Alde International Systems AB (das „Unternehmen") garantiert ausschließlich gegenüber dem direkten Käufer des Produkts
(dem „ursprünglichen Eigentümer") und vorbehaltlich der unten genannten Bedingungen während der Garantiezeit (wie unten
definiert), dass der Kessel Alde Compact 3020 HE (das „Produkt") den veröffentlichten Spezifikationen des Unternehmens ent-
spricht und bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Gesellschaft
behält sich das Recht vor, aufgrund neuester Innovationen des Produkts von den veröffentlichten Spezifikationen abzuweichen.
Diese Garantie erstreckt sich auf den ursprünglichen Eigentümer des Produkts und unterliegt den folgenden Bedingungen:
1. Das Produkt ist für die ausschließliche Verwendung in Reisemobilen zum Heizen von Heizkörpern und Wasser
bestimmt, wie in der Bedienungsanleitung ausführlich erläutert.
2. Die Haftung des Unternehmens beschränkt sich nach eigenem Ermessen auf den ganzen oder teilweisen Ersatz
oder die ganze oder teilweise Reparatur des Produkts.
3. Die vorstehende Garantie gilt vorbehaltlich der sachgemäßen Lagerung, des Transports und der Verwendung des Pro-
dukts und gilt nicht für Mängel, die auf normale Abnutzung, Verschleiß oder Verschlechterung zurückzuführen sind.
4. Die folgenden Punkte werden als normale Wartung eingestuft und unterliegen nicht dieser Garantie:
a. Einstellung des Gasdrucks;
b. Reinigung oder Austausch der Brennerdüse;
c. Reinigung oder Einstellung des Verbrennungsgebläses;
d. Reinigen oder Einstellen des Gasventils;
e. Entlüften des Systems aufgrund von Lufteinschlüssen im System;
f. Einstellung des Druckbegrenzungsventils und
g. Glykolaustausch.
5. Das Unternehmen übernimmt keine Garantie, wenn das Produkt durch Unfall oder Vorsatz, falsche Anwendung,
unangemessene Verwendung oder Missbrauch (unter anderem aufgrund des Versäumnis, angemessene Repa-
raturdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, das Produkt ordnungsgemäß zu warten, die in der Bedienungs-
anleitung aufgeführten Sicherheitshinweise und Hinweise zu lesen; aufgrund einer Manipulation des Produkts,
aufgrund unsachgemäßer Installation des Produkts unter Verstoß gegen die Bedienungsanleitungen und/oder gel-
tende Gesetze), durch Änderungen oder andere Nutzungen des Produktes ohne die vorherige schriftliche Einwil-
ligung des Unternehmens, höhere Gewalt, oder andere Ursachen, die nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführen sind, beschädigt oder zerstört wurde.
6. Der ursprüngliche Eigentümer darf nicht versuchen, das Produkt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unter-
nehmens zu reparieren oder zu ersetzen. Jeder Versuch des ursprünglichen Eigentümers, das Produkt ohne vorheri-
ge schriftliche Zustimmung des Unternehmens zu reparieren oder zu ersetzen, führt zum Erlöschen dieser Garantie.
7. Der ursprüngliche Eigentümer hat das Produkt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Tagen nach
Lieferung des Produkts auf Konformität und sichtbare Mängel zu untersuchen. Der ursprüngliche Eigentümer
muss der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitteilen, wenn es sich um sichtbare Mängel des Produkts oder
Nichtkonformitäten handelt. Für den Fall, dass der ursprüngliche Eigentümer dem Unternehmen nicht innerhalb
von fünf (5) Tagen nach der Lieferung des Produkts eine Mitteilung über etwaige nicht konforme oder sichtbare
Mängel zukommen lässt, gelten diesbezügliche Gewährleistungsansprüche als ausgeschlossen.
8. Die „Gewährleistungsfrist" beginnt mit dem Tag der Übergabe der Produkte an den ursprünglichen Eigentümer und
dauert zwei (2) Jahre. Die „Gewährleistungsfrist" wird für die Dauer der Reparatur oder des Ersatzes ausgesetzt, bis
das reparierte oder ersetzte Produkt an den ursprünglichen Eigentümer zurückgesandt wurde. Die einzige Verpflichtung
des Unternehmens im Rahmen der vorstehenden Garantie besteht darin, nach eigenem Ermessen das fehlerhafte Pro-
dukt ganz oder teilweise zu ersetzen oder zu reparieren. Das Unternehmen repariert den Wassertank in seiner Gesamt-
heit, wenn der Innentank des eingebauten Warmwasserbereiters durch Korrosion undicht wird. Diese Garantie schließt
alle angemessenen Arbeitskosten ein. Reine Serviceeinsätze zum Standort des ursprünglichen Eigentümers werden
jedoch nicht als Teil dieser Kosten betrachtet und sind daher vollständig vom ursprünglichen Eigentümer zu tragen.
Ungeachtet dessen entspricht die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile (oder den Austausch des Kessels in seiner Ge-
samtheit) dem ungenutzten Teil der Gewährleistungsfrist oder neunzig (90) Tage, je nachdem, welcher Wert höher ist.
Das Unternehmen ermächtigt keine Person oder Partei, für sie eine andere Verpflichtung oder Haftung in Verbin-
dung mit dem Produkt zu übernehmen oder zu begründen, es sei denn, dies ist hier festgelegt.
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