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NTSORGUNG
Alle elektrischen und elektronischen Produkte müssen als Sondermüll getrennt von
regulärem Hausmüll entsorgt werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten
beugt Umweltschäden und Gesundheitsgefahren vor und dient der Rohstoffrückgewin-
nung.
Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung zur Entsorgung
Abb. 140: Kennzeichnung zur Entsorgung
Elektrische und elektronische Geräte, die dieses Symbol tragen, unterliegen der europä-
ischen Richtlinie 2002/96/EG über elektrische und elektronische Altgeräte. Das Symbol
weist darauf hin, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.
Da die genauen Entsorgungsvorschriften von Land zu Land unterschiedlich sind, bitten
wir Sie, sich im Bedarfsfall an die örtlichen Behörden oder an die betreffende HBM-Ver-
tretung zu wenden.
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Entsorgung