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Personalanforderungen - ECOLAB LMIT09 DPV1 Betriebsanleitung

Leitfähigkeits- und temperaturmessung
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Sicherheit
2.6

Personalanforderungen

Qualifikationen
GEFAHR!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten durchführt oder sich
im Gefahrenbereich aufhält, entstehen Gefahren, die schwere
Verletzungen und erhebliche Sachschäden verursachen können.
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes und entsprechend geschultes
Personal durchführen lassen.
Unqualifiziertes Personal von Gefahrenbereichen fernhalten.
HINWEIS!
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten
ist, dass sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren
Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, sind nicht zugelassen. Bei der Personalauswahl sind die
am Einsatzort geltenden alters- und berufsspezifischen Vorschriften zu
beachten. Halten Sie unbedingt unbefugte Personen fern.
Verpflichtung des Personals
Zugelassenes Personal muss:
n
die national geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die betreiberseitig geltenden
Vorschriften zur Arbeitssicherheit befolgen
n
vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme dieses Dokument lesen und befolgen
n
durch Schutzeinrichtungen und Zutrittseinschränkungen gesicherte Bereiche nicht
unberechtigt betreten
n
bei Störungen, welche die Sicherheit von Personen oder Bauteilen gefährden können,
die [Bezeichnung] sofort abschalten und die Störung sofort der zuständigen Stelle
bzw. Person melden
n
die vom Betreiber vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen
n
beim Umgang mit Chemikalien die geltenden Sicherheitsvorschriften und das
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers beachten
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihm
übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet. Aufgaben, die über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der
Bediener nur ausführen, wenn dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber
ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an
elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen
und zu vermeiden. Er ist speziell ausgebildet und kennt die relevanten Normen und
Bestimmungen.
Fachkraft
Eine Person mit geeignetem Training, geeigneter Ausbildung und Erfahrungen die ihn in
die Lage versetzt Risiken zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
417101561 Rev. 4-06.2021
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