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VORSICHT
Beschädigung des Schraubenextraktionsinstruments und der
Quintex®-Schraube durch unsachgemäße Verwendung!
Das Schraubenextraktionsinstrument darf nur zum Entfernen bereits
frei drehender Quintex®-Schrauben verwendet werden, deren Schrau-
benkopf nicht automatisch aus dem Loch oder dem Schlitz der
Quintex®-Platte herausspringt.
►
Verwenden Sie das Schraubenextraktionsinstrument niemals zum
Einsetzen von Quintex®-Schrauben.
VORSICHT
Schaden an der Schraube nach Entfernen der frei drehenden
Quintex®-Schraube! Das Schraubenextraktionsinstrument beschädigt
den Verriegelungsring!
►
Schraube nach Einsatz des Schraubenextraktionsinstruments nicht
mehr wiederverwenden.
►
Neue Schraube verwenden.
Hinweis
Das Gewinde an der Spitze des Schraubenextraktionsinstruments ist ein
Linksgewinde.
►
Wenn der Schraubenkopf 7 der frei drehenden Quintex®-Schraube
nicht automatisch aus dem Loch oder Schlitz in der Quintex®-Platte 1
herausspringt,
Schraubenextraktionsinstrument N
Schraubendreher M verwenden.
►
Schraubenextraktionsinstrument N so tief wie möglich in den Schrau-
benkopf 7 einsetzen.
►
Linksgewinde an Spitze des Schraubenextraktionsinstruments 9 so tief
wie möglich gegen den Uhrzeigersinn in den Schraubenkopf 7 eindre-
hen.
►
Die Quintex®-Schraube wird aus dem Loch oder Schlitz der Quintex®-
Platte entfernt, indem das Gerät gleichzeitig gezogen und gegen den
Uhrzeigersinn gedreht wird.
►
Bei Schwierigkeiten, die Quintex®-Schraube vom Schraubenextrakti-
onsinstrument zu lösen, verwenden Sie die Haltezange P als Gegenmo-
ment.
N
9
7
7
1
a
Abb. 20
Legende
a
Schraubenextraktionsinstrument N vor dem Einsetzen in den
Schraubenkopf 7
b
Schraubenextraktionsinstrument N bis zum Anschlag in den
Schraubenkopf 7 eingesetzt, jedoch noch nicht eingeschraubt
c
Schraubenextraktionsinstrument N vollständig gegen den Uhrzeiger-
sinn in den Schraubenkopf 7 geschraubt
28
N
7
9
b
c
3.
Validiertes Aufbereitungsverfahren
3.1
Allgemeine Sicherheitshinweise
Hinweis
Nationale gesetzliche Vorschriften, nationale und internationale Normen
und Richtlinien und die eigenen Hygienevorschriften zur Aufbereitung ein-
halten.
Hinweis
Bei Patienten mit Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK), CJK-Verdacht oder
möglichen Varianten bezüglich der Aufbereitung der Produkte die jeweils
gültigen nationalen Verordnungen einhalten.
Hinweis
Die maschinelle Aufbereitung ist aufgrund eines besseren und sichereren
Reinigungsergebnisses gegenüber der manuellen Reinigung vorzuziehen.
Hinweis
Es ist zu beachten, dass die erfolgreiche Aufbereitung dieses Medizinpro-
dukts nur nach vorheriger Validierung des Aufbereitungsprozesses sicher-
gestellt werden kann. Die Verantwortung hierfür trägt der Betreiber/Aufbe-
reiter.
Hinweis
Wenn keine abschließende Sterilisation erfolgt, muss ein viruzides Desin-
fektionsmittel verwendet werden.
statt
Hinweis
Aktuelle Informationen zur Aufbereitung und zur Materialverträglichkeit
siehe auch B. Braun eIFU unter eifu.bbraun.com
Das validierte Dampfsterilisationsverfahren wurde im Aesculap-Sterilcon-
tainer-System durchgeführt.
3.2
Allgemeine Hinweise
Angetrocknete bzw. fixierte OP-Rückstände können die Reinigung
erschweren bzw. unwirksam machen und zu Korrosion führen. Demzufolge
sollte ein Zeitraum zwischen Anwendung und Aufbereitung von 6 h nicht
überschritten, sollten keine fixierenden Vorreinigungstemperaturen
>45 °C angewendet und keine fixierenden Desinfektionsmittel (Wirkstoff-
basis: Aldehyd, Alkohol) verwendet werden.
Überdosierte Neutralisationsmittel oder Grundreiniger können zu einem
chemischen Angriff und/oder zur Verblassung und visuellen oder maschi-
nellen Unlesbarkeit der Laserbeschriftung bei nicht rostendem Stahl füh-
N
ren.
Bei nicht rostendem Stahl führen Chlor- bzw. chloridhaltige Rückstände
(z. B. OP-Rückstände, Arzneimittel, Kochsalzlösungen, im Wasser zur Rei-
nigung, Desinfektion und Sterilisation) zu Korrosionsschäden (Lochkorro-
sion, Spannungskorrosion) und somit zur Zerstörung der Produkte. Zur Ent-
9
fernung muss eine ausreichende Spülung mit vollentsalztem Wasser mit
anschließender Trocknung erfolgen.
Nachtrocknen, wenn erforderlich.