GEFAHR!
Gefahrbringende Bewegungen!
Lebensgefahr, Verletzungsgefahr, schwere Körperverletzung oder Sachschaden!
Der Personenschutz ist aus den oben genannten Gründen durch Überwachungen oder Maßnahmen,
die anlagenseitig übergeordnet sind, sicherzustellen. Diese werden nach den spezifischen Gegeben-
heiten der Anlage einer Gefahren- und Fehleranalyse vom Anlagenbauer vorgesehen. Die für die An-
lage geltenden Sicherheitsbestimmungen werden hierbei mit einbezogen. Durch Ausschalten, Umge-
hen oder fehlendes Aktivieren von Sicherheitseinrichtungen können willkürliche Bewegungen der Ma-
schine oder andere Fehlfunktionen auftreten.
2.3.6
Schutz gegen Berühren heißer Teile
GEFAHR!
Heiße Oberflächen auf Gerätegehäuse möglich!
Verletzungsgefahr! Verbrennungsgefahr!
Gehäuseoberfläche in der Nähe von heißen Wärmequellen nicht berühren! Verbren-
nungsgefahr!
Vor dem Zugriff Geräte nach dem Abschalten erst 10 Minuten abkühlen lassen.
Werden heiße Teile der Ausrüstung wie Gerätegehäuse, in denen sich Kühlkörper und
Widerstände befinden, berührt, kann das zu Verbrennungen führen!
2.3.7
Schutz bei Handhabung und Montage
Die Handhabung und Montage bestimmter Teile und Komponenten in ungeeigneter Art und Weise
kann unter ungünstigen Bedingungen zu Verletzungen führen.
GEFAHR!
Verletzungsgefahr durch unsachgemäße Handhabung!
Körperverletzung durch Quetschen, Scheren, Schneiden, Stoßen!
Hierfür gelten allgemeine Sicherhinweise:
Die allgemeinen Errichtungs- und Sicherheitsvorschriften zu Handhabung und Montage
beachten.
Geeignete Montage- und Transporteinrichtungen verwenden.
Benutzerhandbuch "DIS-2 48/10"
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Version 2.0