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Siemens SIMODRIVE 611 Handbuch Seite 841

Einachspositioniersteuerung mcu 172a
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01.97
11.1 Hinweise zum EMV-Gesetz
Gültigkeit des
EMV-Gesetz
Kennzeichnung
Konformität bei
Anlagen
11-2
EMV-Gesetz, CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung
Die Erfüllung des EMV-Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit
von Geräten als Umsetzung der Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3. Mai
1989 ist seit 1.1.1996 obligatorisch für Geräte, die elektromagnetische Stö-
rungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störungen beein-
trächtigt werden kann.
Geräte, die
• selbständig betreibbar sind oder
• allgemein erhältlich sind
benötigen das CE-Kennzeichen in Verbindung mit einer Konformitätserklä-
rung. Das CE-Kennzeichen ist auf der Ware selbst, der Verpackung oder in
den Begleitpapieren angebracht.
Geräte, die ausschließlich als Zulieferteil oder Ersatzteil für die Weiterverar-
beitung an fachkundige Betriebe geliefert werden, benötigen bezüglich EMV-
Gesetz keine CE-Kennzeichnung bzw. Konformitätserklärung. Bei Anlagen,
die erst am Betriebsort zusammengesetzt werden (z. B. Schaltschränke), wird
auch keine CE-Kennzeichnung benötigt.
Bei Anlagen ist die Störaussendung und die Störfestigkeit neben produktspe-
zifischen Faktoren auch von Faktoren wie z.B. Anlagenaufbau, Gerätekombi-
nation, Kabelverlegung, Kabellänge usw. abhängig. Eine Überprüfung der
zulässigen EMV-Grenzwerte unter Berücksichtigung all dieser Faktoren und
deren Variationen würde zu nahezu grenzenlosem Prüfen führen. Deshalb
wird die EMV an typischen Anlagenkonfigurationen im Anlagenverband
ermittelt und durch die entsprechende Konformitätserklärung bescheinigt.
Hinweis!
Ist der Unterschied zwischen Maschinen-Anlagenkonfiguration und Anlagen-
konfigurationen gemäß der Konformitätserklärung so groß, daß im Maschi-
neneinsatz ungünstigere EMV-Grenzwerte zu erwarten sind, müssen gege-
benenfalls EMV-Messungen vor Ort wiederholt werden. In diesem Falle wen-
den Sie sich bitte an Ihre Siemens Niederlassung.
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MCU (BS - EMV)

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