des beschädigten Bauteils / Fahrrades beschränkt und erfolgt nach unserer Wahl. Unsere Ge-
währleistung ist für Sie stets kostenlos. Sie gilt jedoch nicht, wenn andere Mängel als Material-
und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.
GARANTIE AUF RAHMEN-/GABEL-BRUCH
Auf den Rahmen und die Gabel wird eine 10-jährige Garantie auf Bruchsicherheit gegeben. Die
Garantie beginnt ab dem Kaufdatum. Im Falle eines Gabel- oder Rahmenbruches bieten wir Ih-
nen gegen Vorlage des Kaufbeleges den Umtausch des E-Bikes oder eine Gutschrift, abzüglich
einer Nutzungspauschale, an. Die Höhe der Nutzungspauschale richtet sich nach dem Zeitraum,
seit dem Sie das E-Bike gekauft haben. Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material-
und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.
GARANTIE AUF AKKU
Wir gewähren eine Garantie von 2 Jahren auf die ordnungsgemäße Funktion des Akkus. Die Ga-
rantie beginnt ab dem Kaufdatum. Die Garantieleistung ist auf die Reparatur oder den Austausch
des Akkus beschränkt und erfolgt nach unserer Wahl. Die Garantieleistung ist für Sie stets kos-
tenlos. Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festge-
stellt werden. Verschleißbedingte Veränderungen, wie z.B. Kapazitätsminderungen, sind aus-
drücklich von der Garantie ausgenommen.
2. Der Anspruch auf Gewährleistung bzw. Garantie muss durch Vorlage der Kaufquittung vom Käu-
fer nach gewiesen werden.
3. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets durch unseren Kundendienst. Die
im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie ausgetauschten Bauteile gehen in unser Eigentum
über.
4. Bei berechtigtem Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch gehen die Kosten des Versandes und
die Kosten des Aus- und Ein baus zu unseren Lasten.
5. Wenn das E-Bike von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. eingetre-
tene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der Ge-
währleistungs- und Garantieanspruch. Ferner erlischt er, wenn die in der Bedienungsanleitung ge-
machten Vorschriften über die Behandlung und Benutzung des Fahrrades nicht befolgt worden
sind.
Dies betrifft insbesondere die Bestimmungsgemäße Verwendung sowie die Pflege- und War-
tungsanweisungen.
6. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung bzw. Garantie sind:
• Bauteile, die dem Verschleiß, Verbrauch oder der Abnutzung unterliegen
(ausgenommen eindeutiger Material- bzw. Herstellungsfehler), wie z. B.:
– Reifen
– Bremsbauteile
– Kette
– Sicherung
– Kabel
– Leuchtmittel
– Ständer
– Zahnkränze
– Schaltungsritzel
– Bowdenzüge
GEWÄHRLEISTUNG | GARANTIE
– Sattel
– Akku/Batterie
– Griffe/Bezüge
– Aufkleber/Dekore
– usw.
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