TEILNAHME AM STRASSENVERKEHR
TEILNAHME AM STRASSENVERKEHR
Jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer ge-
fährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen unvermeidbar belästigt bzw. behindert wird. Fah-
ren Sie stets vorausschauend und umsichtig. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Befolgen Sie stets die nationalen gesetzlichen Vorschriften und Verkehrsregeln des jeweiligen Lan-
des, in dem Sie das E-Bike benutzen. In Deutschland sind diese Vorschriften z.B. in der StVZO und der
StVO geregelt.
Sie dürfen nur dann mit Ihrem E-Bike auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren, wenn es mit der
Ausrüstung ausgestattet ist, die in dem Land gesetzlich vorgeschrieben ist.
In Deutschland sind diese Anforderungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gere-
gelt. Ein Fahrrad bzw. E-Bike muss demnach ausgestattet sein mit:
− zwei voneinander unabhängig funktionsfähigen Bremsen,
− einer deutlich hörbaren Glocke,
− einem funktionsfähigen Frontscheinwerfer und einer Schlussleuchte,
− Speichenreflektoren bzw. reflektierenden Seitenstreifen auf der Felge oder Bereifung,
− Pedalreflektoren,
− einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler (wenn nicht im Scheinwerfer integriert),
− einem roten, nach hinten wirkenden Reflektor (Großflächen-Z-Reflektor) ausgerüstet sein.
• Wir empfehlen, das E-Bike erst ab einem Alter von 14 Jahren zu benutzen.
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