GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINwEISE
1.7 Instandhaltung
Bei Betriebsstörungen, ungewöhnlichen Geräuschen oder Gerüchen informieren Sie
eine dafür zuständige Person !
GEFAHR
1.8 Entsorgung
Geräte mit Sicherheitsfunktion sind auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren begrenzt.
Danach sind die Geräte zu ersetzen und so zu entsorgen, dass sie keinesfalls wieder
in Umlauf kommen.
Elektronische Geräte der KEB Automation KG sind für die professionelle, gewerbliche
Weiterverarbeitung bestimmt (sog. B2B-Geräte). Die Kennzeichnung erfolgt daher nicht
mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonnen, sondern durch die Wortmarke und
das Herstellungsdatum.
Im Gegensatz zu überwiegend in privaten Haushalten genutzten Geräten dürfen diese
nicht bei den Sammelstellen der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger abgegeben
werden, sondern müssen nach Nutzungsbeendigung zur Entsorgung gemäß national
geltendem Recht der umweltverträglichen Entsorgung von Elektro- und Elektronikgerä-
ten zugeführt werden.
Die Verpackung ist dem Papier und Kartonage-Recycling zuzuführen.
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Unbefugter Austausch, Reparatur und Modifikationen !
Unvorhersehbare Fehlfunktionen !
► Die Funktion elektronischer Geräte kann durch die Einstellung und
Parametrierung beeinflusst werden. Niemals ohne Kenntnis der
Applikation austauschen.
► Modifikation oder Instandsetzung ist nur durch von der
KEB Automation KG autorisiertem Personal zulässig.
► Nur originale Herstellerteile verwenden.
► Zuwiderhandlung hebt die Haftung für daraus entstehende Folgen
auf.