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Einstellung Der Rückwärtszone - ABB Transformatorschutz RET670 2.0 IEC Handbuch

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1MRK 504 138-UDE -
7.5.3.4
Anwendungs-Handbuch
ist es notwendig, die Reichweite der Zone mit erweiterter Reichweite auf mindestens
120 % der geschützten Leitung zu setzen. Die Reichweite der Zone 2 kann sogar noch
höher sein, wenn die Fehlereinspeisung von angrenzenden Leitungen an der
Gegenstation deutlich höher als der Fehlerstrom an der Geräteposition ist.
Die Einstellung darf prinzipiell 80 % der folgenden Impedanzen nicht überschreiten:
Die Impedanz, die der geschützten Leitung entspricht, plus die Reichweite der
ersten Zone der kürzesten nachfolgenden Leitung.
Die Impedanz, die der geschützten Leitung entspricht, plus die Impedanz der
maximalen Anzahl von Transformatoren, die parallel auf der Sammelschiene am
entfernten Ende der geschützten Leitung in Betrieb sind.
Wenn die in der obigen Liste aufgeführten Anforderungen eine Zone2-Reichweite
von weniger als 120 % ergeben, muss die Zeitverzögerung von Zone2 um circa 200
ms erhöht werden, um eine unerwünschte Auslösung in Fällen zu vermeiden, in denen
die Ferndatenübertragung für die kurze nachfolgende Leitung am entfernten Ende
während Fehlern ausgefallen ist. Zone2 darf nicht unter 120 % des geschützten
Leitungsabschnitts verringert werden. Die gesamte Leitung muss unter allen
Bedingungen abgedeckt sein.
Die Vorgabe, dass Zone 2 nicht mehr als 80 % der kürzesten darauf folgenden Leitung
am entfernten Ende erreichen darf, wird mit dem nachstehenden Beispiel verdeutlicht.
Wenn an Punkt F ein Fehler auftritt (siehe Abbildung 11 und die Erläuterung aller
Abkürzungen), misst das Gerät an Punkt A die Impedanz:
+
+
+
V
I
I
I
I
I
A
A
C
A
C
B
=
=
+
+
Z
Z
Z
AF
AC
CF
I
I
I
A
A
A
EQUATION302 V5 EN
A
IA
Z<
IEC05000457 V1 DE
Abb. 136:
Einstellung der Rückwärtszone
Die Rückwärtszone ist für den Signalvergleichsschutz, der die
Stromrichtungsumkehr-Logik, der Schwacheinspeiselogik usw. erkennt, bestimmt.
+
I
I
I
C
C
B
=
+
1
+
 ⋅
+
1
+
 ⋅
R
Z
Z
R
AC
C
F F
F
F
I
I
A
A
Z AC
Z CD
C
Z CF
I A+ IB
I B
Abschnitt 7
Impedanzschutz
(Gleichung 183)
B
en05000457.vsd
277

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