Sicherheitshinweise
Oben genannte konzentrierte Säuren dürfen nicht in die Kanalisation, in Oberflä-
chen-wasser oder in das Grundwasser gelangen! Für die Entsorgung sind die je-
weils zutreffenden Vorschriften genau zu beachten.
Lagern Sie die konzentrierten Säuren nur im Originalbehälter! Beachten Sie die
Hinweise auf den Etiketten.
WICHTIG
Führen Sie bei Verätzungen durch Säure sofort folgende Erste-Hilfe-Maßnahmen durch:
bei Verätzungen der Haut:
Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ablegen, betroffene Hautpartien mit Po-
lyethylenglycol 400 abtupfen, anschließend gründlich mit reichlich Wasser abwa-
schen.
bei Verätzungen der Augen:
Augen mit geöffneter Lidspalte mehrere Minuten unter fließendem Wasser ausspü-
len (mind. 10 Minuten), anschließend sofort einen Augenarzt aufsuchen (auch wenn
keine unmittelbaren Symptome auftreten).
bei Verätzungen der Atmungsorgane:
Betroffenen sofort an die frische Luft bringen.
bei Verschlucken:
Viel Wasser zu trinken geben (ggf. mehrere Liter). Erbrechen vermeiden (Per-
forationsgefahr). Keine Neutralisationsversuche.
Suchen Sie in jedem Fall sofort nach Durchführung der Erste-Hilfe-Maßnahmen einen Arzt
auf!
Umgang mit weiteren Stoffen zur Elektrolytherstellung
Zur Herstellung der Elektrolytlösungen werden Thymol, Thymolblau, Gelatine und Methanol
verwendet. Beachten Sie unbedingt die entsprechenden Vorschriften und die Hinweise in
den EG-Sicherheitsdatenblättern der Hersteller bezüglich Lagerung, Handhabung, Einsatz
und Entsorgung der Stoffe.
Methanol
Beachten Sie beim Umgang mit Methanol insbesondere folgende Hinweise:
Methanol ist giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut! Es
besteht die Gefahr von irreversiblen Schäden!
Tragen Sie beim Umgang mit Methanol unbedingt Schutzbrille und Schutzhand-
schuhe!
Stellen Sie am Arbeitsplatz Augenwaschflaschen bereit.
Sorgen Sie in den Laborräumen für ausreichende Lüftung.
Methanol ist leicht entzündlich! Halten Sie Methanol von Zündquellen fern und tref-
fen Sie Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen.
Methanol darf nicht in die Kanalisation, in Oberflächenwasser oder in das Grund-
wasser gelangen! Für die Entsorgung sind die jeweils zutreffenden Vorschriften ge-
nau zu beachten.
Lagern Sie Methanol gut verschlossen nur im Originalbehälter! Beachten Sie die
Hinweise auf den Etiketten.
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Version 01.16
multi EA 4000