compEAct N
2.5.4
Sicherheitshinweise Druckgasbehälter und -anlagen
2.5.5
Umgang mit Hilfs- und Betriebsstoffen und Proben
Das Gerät und die Systemkomponenten dürfen nur im ausgeschalteten Zustand an
das Netz angeschlossen werden.
Elektrische Verbindungskabel zwischen dem Gerät und den Systemkomponenten
dürfen nur im ausgeschalteten Zustand angeschlossen bzw. getrennt werden.
Vor dem Öffnen des compEAct N muss das Gerät am Netzschalter ausgeschaltet
und der Netzstecker aus der Steckdose gezogen werden! Alle Arbeiten an der
Elektronik dürfen nur vom Kundendienst der Analytik Jena und speziell
autorisiertem Fachpersonal ausgeführt werden.
Das Trägergas (Argon und Sauerstoff) wird Druckgasbehältern oder lokalen
Druckgasanlagen entnommen. Auf die geforderte Reinheit des Trägergases ist zu
achten!
Arbeiten an Druckgasbehältern und -anlagen dürfen nur von Personen, die über
spezielle Kenntnisse und Erfahrungen für Druckgasanlagen verfügen, durchgeführt
werden.
Beachten Sie folgende Hinweise:
Für den Betrieb von Druckgasbehältern bzw. -anlagen müssen die am Einsatzort
geltenden Sicherheitsvorschriften und Richtlinien in vollem Umfang eingehalten
werden.
Druckschläuche und Druckminderer dürfen nur für die zugeordneten Gase
verwendet werden.
Leitungen, Schläuche, Verschraubungen und Druckminderer für Sauerstoff müssen
fettfrei gehalten werden.
Alle Leitungen, Schläuche und Verschraubungen sind regelmäßig auf undichte
Stellen und äußerlich erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Undichte Stellen und
Beschädigungen sind umgehend zu beseitigen.
Vor Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten ist die Gasversorgung zu
schließen!
Nach erfolgter Reparatur und Wartung an den Komponenten der Druckgas-
behälter bzw. der Druckgasanlage ist der compEAct N vor Wiederinbetriebnahme
auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen!
Eigenmächtige Montage- und Installationsarbeiten sind nicht zulässig!
Der Betreiber trägt die Verantwortung für die Auswahl der im Prozess eingesetzten
Substanzen sowie für den sicheren Umgang mit diesen. Das betrifft insbesondere
radioaktive, infektiöse, giftige, ätzende, brennbare, explosive oder anderweitig
gefährliche Stoffe.
Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen müssen die örtlich geltenden Sicherheits-
anweisungen und bzw. die Vorschriften in den EG-Sicherheitsdatenblättern der
Hersteller der Hilfs- und Betriebsstoffe eingehalten werden.
Sicherheitshinweise
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