Gewährleistungen
9
Gewährleistungen
9.1 Patente
Produkte von OnRobot A/S sind durch mehrere Patente geschützt; einige davon befinden sich noch im
Publikationsprozess (schwebende Patentanmeldung). Alle Hersteller von Kopien oder ähnlichen
Produkten, die gegen Patentansprüche verstoßen, werden strafrechtlich verfolgt.
9.2 Produktgarantie
Unbeschadet jeglicher Ansprüche, die der Benutzer (Kunde) gegenüber dem Vertriebshändler oder
Einzelhändler geltend machen kann, wird dem Kunden eine Herstellergarantie entsprechend den unten
stehenden Bedingungen gewährt:
Für den Fall, dass das neue Gerät oder dessen Komponenten innerhalb von 12 Monaten nach
Inbetriebnahme (höchsten15 Monate ab Versand) Defekte aufgrund von Herstellungs- oder
Materialfehlern aufweisen, stellt OnRobot A/S die nötigen Ersatzteile zur Verfügung, während der Kunde
(Benutzer) für die Arbeitsstunden zum Auswechseln des jeweiligen Teils aufkommt, wobei das Teil
entweder ausgewechselt bzw. gegen ein anderes, dem technischen Stand entsprechendes Teil
ausgetauscht oder repariert wird. Diese Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn der Defekt des Geräts auf
unsachgemäße Behandlung oder die Nichteinhaltung der in den relevanten Benutzerhandbüchern
enthaltenen Anleitungen zurückzuführen ist. Diese Garantie gilt nicht für und erstreckt sich nicht auf
Dienstleistungen, die von dem autorisierten Händler oder dem Kunden selbst erbracht werden (z. B.
Installation, Konfiguration, Software-Downloads). Zur Inanspruchnahme der Garantie ist der Kaufbeleg
mit dem Kaufdatum als Nachweis erforderlich. Ansprüche im Rahmen der Garantie müssen innerhalb von
zwei Monaten nach Feststellung des Defekts geltend gemacht werden. Das Eigentumsrecht an Geräten
oder Komponenten, die an OnRobot A/S zurückgesendet oder ausgewechselt wurden, geht an OnRobot
A/S über. Jegliche sonstigen Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dem Gerät ergeben, sind von
dieser Garantie ausgeschlossen. In dieser Garantie sind keine Regelungen enthalten, welche die
gesetzlichen Rechte des Verbrauchers oder die Haftung des Herstellers für Todesfälle oder
Personenschäden ausschließen oder einschränken, die durch eine grobe Fahrlässigkeit des Herstellers
verursacht werden. Der Gewährleistungszeitraum wird nicht durch Leistungen verlängert, die gemäß den
Bestimmungen der Garantie erbracht wurden. Sofern kein von der Garantie abgedeckter Mangel vorliegt,
behält sich OnRobot A/S das Recht vor, dem Kunden den Ersatz oder die Reparatur in Rechnung zu stellen
Die obenstehenden Bestimmungen implizieren keine Änderungen hinsichtlich der Nachweispflicht zu
Lasten des Kunden Für den Fall, dass ein Gerät Mängel aufweist, haftet OnRobot A/S nicht für indirekte
Schäden, Nebenschäden, besondere Schadensersatzansprüche oder Folgeschäden einschließlich
Einkommensverluste,
Nutzungsausfälle,
Produktionsausfälle
oder
Beschädigungen
anderer
Produktionsmaschinen.
Wenn ein Gerät Mängel aufweist, kommt OnRobot A/S nicht für Folgeschäden oder Verluste auf, wie zum
Beispiel Produktionsausfälle oder Beschädigungen anderer Produktionsgeräte.
9.3 Ausschlussklausel
OnRobot A/S arbeitet weiter an der Verbesserung der Zuverlässigkeit und der Leistungsfähigkeit seiner
Produkte und behält sich daher das Recht vor, das Produkt ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren
OnRobot A/S unternimmt alle Anstrengungen, damit der Inhalt dieser Anleitung genau und korrekt ist,
übernimmt jedoch keine Verantwortung für eventuelle Fehler oder fehlende Informationen.
211