SICHERHEIT
2.11
Datenschutz
Fahrzeuge, die mit einem KRONE Smart
Capacity Management System ausgestat-
tet sind, müssen die Auflagen des Daten-
schutz-Grundverordnung (DSGVO) erfül-
len.
Um die Videoüberwachung datenschutz-
konform zu nutzen, muss der Aufkleber mit
den Hinweisen zur Videoüberwachung
ausgefüllt werden. Der Aufkleber befindet
sich auf der Innenseite des Heckportals.
Folgende Angaben müssen auf dem Auf-
kleber vermerkt werden:
○ Name und Kontaktdaten des Verant-
wortlichen
○ Speicherdauer der aufgezeichneten
Bilder
Name und Kontakdaten des Verantwortlichen:
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, berechtigte Interessen:
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von § 4 BDSG bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu
folgenden Zwecken und Interessen:
- Schutz der transportierten Ladung im Innenraum des Trailers.
- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (insbesondere Diebstahl und Vandalismus).
Achtung
Speicherdauer und Datenempfänger
Im Falle der Aufzeichnung werden die Daten maximal ___ Tage gespeichert. Eine längere
Speicherdauer erfolgt nur, sofern dies zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder zur Verfolgung
Videoüberwachung!
von Straftaten im konkreten Einzelfall erforderlich ist.
Eine Datenübermittlung der Aufzeichnungen an Dritte (z. B. die Polizei) findet nur statt, wenn dies zur
Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
Ihre Rechte:
Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Sie das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15
DSGVO) und in bestimmten Fällen das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18
DSGVO) sowie auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Sie haben zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO).
Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten, sowie einen Ausdruck dieser Informationen erhalten Sie auf Anfrage unter oben genannter Adresse des Verantwortlichen.
Abb. 2-2:
Aufkleber Videoüberwachung
Für die Speicherung und Auswertung der
Bilder ist der Betreiber rechtlich selbst ver-
antwortlich. Die Speicherdauer kann im
KRONE Telematics Portal eingestellt wer-
den. Bitte beachten, dass die Speicherdau-
er der Bild-Daten den rechtlichen Anforde-
rungen, insbesondere den Regelungen
zum Datenschutz, genügen.
2.12
Gewährleistung und
Haftung
Grundsätzlich gelten die „Allgemeinen Ver-
kaufs- und Lieferbedingungen" des Her-
stellers.
22
Gewährleistung und Haftungsansprüche
bei Personen- und Sachschäden werden
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder
mehrere der folgenden Ursachen zurück-
zuführen sind:
○ nicht bestimmungsgemäße Verwen-
dung
Verwendung", S. 12)
○ Betreiben des Fahrzeugs mit nicht ord-
nungsgemäß angebrachten oder nicht
funktionsfähigen Sicherheitseinrichtun-
gen,
○ Nichtbeachtung der Hinweise, Gebote
und Verbote dieser Betriebsanleitung
und den Betriebsanleitungen der Zu-
behörteile,
○ Nichtbeachtung der Hinweise, Gebote
und Verbote der Instandhaltungsanlei-
tung,
○ eigenmächtige bauliche Veränderun-
gen des KRONE‑Produkts,
○ mangelhafte Überwachung von Ver-
schleißteilen,
○ nicht sachgemäße Instandhaltung und
nicht rechtzeitig durchgeführte Instand-
setzung,
○ Verwendung von nicht zulässigen und
515128156
nicht geeigneten Ersatzteilen
"13.1 Ersatzteile", S. 224)
Für die Beurteilung von Gewährleistungs-
und Haftungsansprüchen gilt als Voraus-
setzung ein ungehinderter Zugang zu den
in der Bremselektronik gespeicherten Da-
ten. Das Löschen dieser Daten im Zusam-
menhang mit einer Beurteilung kann zum
Haftungsausschluss führen.
Die Garantiebedingungen finden Sie online
(siehe
(siehe "13 Ersatzteile und Kunden-
dienst", S. 224)
Betriebsanleitung • Sattelauflieger • 505368715-06 • 09/2024
(siehe "2.2 Bestimmungsgemäße
,
.
).
(siehe