11.2
Wartung
!
WARNUNG
Unfallgefahr und Sachschäden durch
unsachgemäß ausgeführte oder fehlen-
de Wartung!
Unsachgemäß ausgeführte oder fehlende
Wartungsarbeiten und falsche Ersatzteile
beeinträchtigen die Sicherheit.
► Nationale Unfallverhütungsvorschrif-
ten beachten.
► Wartungsarbeiten nur von einer auto-
risierten Fachwerkstatt durchführen
lassen.
► Nur Original‑Ersatzteile verwenden.
► Wartungsvorschriften der verbauten
Zuliefererkomponenten (z. B. Brems-
zylinder) beachten.
!
WARNUNG
Unfallgefahr durch unsicheren Stand
und Wegrollen!
Unbeabsichtigte Anhängerbewegungen
können schwere Verletzungen und Sach-
schäden zur Folge haben.
► Anhänger durch das Betätigen der
Feststellbremse gegen Wegrollen
sichern.
► Anhänger mit den Unterlegkeilen ge-
gen Wegrollen sichern.
► Anhänger auf festen Untergrund stel-
len, um ein Einsinken oder Umstürzen
zu vermeiden.
► Beim Anhänger im abgesattelten Zu-
stand auf die Standsicherheit achten.
Falls erforderlich zusätzliche Abstüt-
zungen verwenden.
Ziel der Wartung ist:
○ den in Betrieb genommenen Anhänger
während der Nutzungsphase betriebs-
sicher und leistungsfähig zu erhalten,
○ Ausfälle zu vermeiden,
Betriebsanleitung • Sattelauflieger • 505368715-06 • 09/2024
○ die Kosten zur Sicherung der ständi-
gen Betriebsbereitschaft angemessen
und wirtschaftlich vertretbar zu halten,
○ im Schadensfall geringe Reparaturkos-
ten entstehen zu lassen.
11.2.1 Regelmäßige Kontrollen und
Funktionsprüfungen
Um den ordnungsgemäßen Betriebszu-
stand des Anhängers zu gewährleisten,
müssen die sicherheitstechnisch erforderli-
chen Ausrüstungsteile regelmäßig auf ein-
wandfreie Funktion geprüft, deren Wirk-
samkeit sichergestellt und wiederkehrende
Prüfungen beachtet werden.
► Vor jeder Fahrt eine Abfahrtkontrolle
durchführen
(siehe "7.1 Inbetriebnahme
vor jeder Fahrt", S. 138)
► Gesetzlich vorgeschriebene Hauptun-
tersuchung rechtzeitig durchführen.
► Intervalle und Hinweise zur Prüfung
und Wartung der Zulieferkomponenten
(z. B. Achsen) in den jeweiligen mitge-
lieferten Betriebsanleitungen beach-
ten.
► Festgestellte Sicherheitsmängel mel-
den:
○ Anhänger bei mangelhafter Betriebssi-
cherheit außer Betrieb nehmen.
○ Bei Schichtwechsel den ablösenden
Kollegen auf beobachtete Mängel und
ergriffene Maßnahmen hinweisen.
INSTANDHALTUNG
.
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