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MIR MiR250 Betriebsanleitung Seite 132

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12. Betriebsgefahrbereiche
Betriebsgefahrbereiche sind Bereiche, die zur Erfüllung der Sicherheitsnormen EN 1525 und
ISO 3691-4 deutlich sichtbar gekennzeichnet werden müssen. Diese sind wie folgt auszuführen: 
Die Ränder eines Betriebsgefahrbereichs müssen in allen Richtungen mindestens einen Meter
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von jeder identifizierten Gefährdung entfernt liegen.
Sämtliches Personal muss angewiesen werden, sich von den Betriebsgefahrbereichen
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fernzuhalten, wenn sich ein Roboter nähert.
Arbeitsstationen dürfen sich nicht innerhalb von Betriebsgefahrbereichen befinden.
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In folgenden Bereichen müssen Betriebsgefahrbereiche für MiR-Roboter angelegt werden: 
Bereiche, in denen der Roboter mit abgeschalteten Schutzfeldern fährt; in welchen Fällen der
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Roboter die Schutzfelder automatisch abschaltet, entnehmen Sie der Anleitung Ihrer Robo-
teranwendung.
Bereiche mit unzureichendem Freiraum für Fluchtwege.
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WARNUNG
Wenn sich der Roboter in einem Betriebsgefahrbereich befindet, besteht für
Personen in diesem Bereich Verletzungsgefahr.
Stellen Sie sicher, dass das Personal angewiesen wird, sich von den Betriebs-
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gefahrbereichen fernzuhalten, wenn sich der Roboter dort befindet.
Sie können in der Roboterbenutzeroberfläche Zonen einrichten, um die Gefahr für Personen in
Betriebsgefahrbereichen weiter zu mindern. Folgende Zonen können das Risiko in Betriebs-
gefahrbereichen reduzieren:
Mit Geschwindigkeitszonen kann die Geschwindigkeit des Roboters in einem bestimmten
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Bereich auf die niedrigste Robotergeschwindigkeit gesenkt werden.
Beim Befahren von Ton- und Lichtzonen gibt der Roboter akustische und visuelle Warnsignale
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ab.
Weitere Informationen zu Zonen erhalten Sie in der MiR Robot Interface-Anleitung. Für
Beispiele von Betriebsgefahrbereichen siehe MiR-Inbetriebnahmeanleitung. Die
Anleitungen finden Sie auf dem MiR-Support-Portal.
MiR250 Betriebsanleitung (de) 06/2023 - v.2.0 ©Copyright 2020–2023: Mobile Industrial Robots A/S.
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