1 Einleitung
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Einleitung
1.1
Grundsatz
Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, um das Robotersystem sicher, sachgerecht und wirt-
schaftlich zu betreiben. Die Beachtung dieser Betriebsanleitung hilft, Gefahren zu vermeiden, Repara-
turkosten und Ausfallzeiten zu vermindern und die Zuverlässigkeit und die Lebensdauer des Roboter-
systems zu erhöhen.
Der Betreiber ist verpflichtet die Betriebsanleitung um Anweisungen aufgrund bestehender nationaler
oder betriebsseitiger Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu ergänzen.
Die Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort des Robotersystems verfügbar sein.
Lesen Sie die Betriebsanleitung sorgfältig und vollständig durch, bevor Sie das Robotersystem
in Betrieb nehmen.
Behandeln Sie die Betriebsanleitung sorgsam. Eine unleserliche oder fehlende Betriebsanlei-
tung muss umgehend ersetzt werden.
1.2
Allgemeine Hinweise
In der Betriebsanleitung erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung des Robotersystems, Richtlinien
für den Transport und die Installation, sowie umfassende Anweisungen für die Bedienung des Robo-
tersystems, Tipps zur Störungsbeseitigung und Informationen zur Instandhaltung.
Das ausgelieferte Robotersystem kann über Optionen verfügen, die von den Darstellung in Text
und Bild in dieser Betriebsanleitung abweichen können. Grund dafür ist die individuelle Anpas-
sung und Weiterentwicklung des Robotersystems, auf Grundlage der Wünsche und Aufträge
der einzelnen Kunden. Diese Abweichungen sind keine Grundlage für wie auch immer geartete
Ansprüche.
Das Robotersystem ist nur für die in der Betriebsanleitung aufgelisteten zugelassenen Zwecke einzu-
setzen. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für die unsachgemäße und unbefugte Benutzung des
Robotersystems, Bedienfehler oder unsachgemäße, beziehungsweise unzureichende Instandhaltung.
Das Kapitel 2 Sicherheit der Betriebsanleitung enthält Anweisungen und dazugehörige Informationen
für die sichere Nutzung des Robotersystems. Die darin vorgeschriebenen Anweisungen müssen jeder-
zeit befolgt werden.
1.3
Betriebsverantwortung und Haftung
Die Betriebsverantwortung liegt beim Betreiber des Robotersystems. Der Betriebsverantwortliche und
alle Bediener sind verpflichtet, sich entsprechend dieser Betriebsanleitung zu verhalten.
Die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften folgender Institutionen müssen eingehalten werden:
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des Gesetzgebers des Landes,
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der Berufsgenossenschaften,
der verantwortlichen Unternehmenshaftplicht-Gesellschaft.
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