2 Sicherheit
die Zuständigkeit des Personals für Bedienen, Umrüsten, Instandhalten und Instandsetzen klar
−
festzulegen.
das sicherheitsbewusste Verhalten des Personals zu überwachen,
−
das Transport- und Bedienungspersonal zum Tragen von Schutzkleidung anzuhalten,
−
−
dem Personal die notwendige Sicherheitsausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Durch Kontrollen muss der Betriebsverantwortliche das sicherheits- und gefahrenbewusste
Arbeiten des Bedienungs- und Instandhaltungspersonals überprüfen.
2.5
Bedienpersonal
2.5.1
Verpflichtung des Bedienpersonals
Alle Personen, die mit Arbeiten am Robotersystem beauftragt sind, verpflichten sich vor Arbeitsbeginn:
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten,
−
−
die BA zu lesen und dies durch ihre Unterschrift zu bestätigen,
−
die Anweisungen und Sicherheitshinweise der BA unbedingt zu befolgen,
vor Arbeitsbeginn das Robotersystem auf Sicherheit und Funktion zu prüfen,
−
bei offenen Fragen den Betriebsverantwortlichen oder die Firma fruitcore robotics GmbH zu fragen.
−
2.5.2
Ausbildung des Bedienpersonals
GEFAHR!
Mögliche Personenschäden durch nicht eingewiesenes Bedienpersonal
Das Bedienpersonal muss von der Firma fruitcore robotics GmbH oder von durch die Firma
fruitcore robotics GmbH autorisiertes Personal über die Arbeit und die Gefahren am Roboter-
system geschult werden.
Personen, nicht auf diese Weise geschult worden sind, dürfen das Robotersystem nicht
bedienen.
GEFAHR!
Mögliche Personenschäden durch Bedienung von in Ausbildung befindlichen Personen
Zu schulende, anzulernende oder im Rahmen einer Ausbildung befindliche Personen dürfen
das Robotersystem nur betreiben, wenn die Aufsicht durch eine geschulte Person mit tech-
nischer oder elektrotechnischer Ausbildung (Lehrpersonal) sichergestellt ist.
Das Bedienpersonal muss von der Firma fruitcore robotics GmbH oder von durch die Firma fruitcore
robotics GmbH autorisiertes Personal über die Arbeit und die Gefahren am Robotersystem geschult
werden.
Das Bedienpersonal muss mindestens 18 Jahre alt sein und körperlich sowie geistig zum Bedienen
des Robotersystems geeignet sein.
Unterwiesenes Personal mit technischer Ausbildung darf zu den folgenden Tätigkeiten eingesetzt werden:
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