1 Einleitung
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Einleitung
1.1
Grundsatz
Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, um das Robotersystem sicher, sachgerecht
und wirtschaftlich zu betreiben. Die Beachtung dieser Betriebsanleitung hilft, Gefahren zu ver-
meiden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten zu vermindern und die Zuverlässigkeit und die Le-
bensdauer des Robotersystems zu erhöhen.
Der Betreiber ist verpflichtet die Betriebsanleitung um Anweisungen aufgrund bestehender na-
tionaler oder betriebsseitiger Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu ergän-
zen.
Die Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort des Robotersystems verfügbar sein.
Lesen Sie die Betriebsanleitung sorgfältig durch, bevor Sie das Robotersystem in Be-
trieb nehmen.
Behandeln Sie die Betriebsanleitung sorgsam. Eine unleserliche oder fehlende Be-
triebsanleitung muss umgehend ersetzt werden.
1.2
Allgemeine Hinweise
In der Betriebsanleitung erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung des Robotersystems, Richt-
linien für den Transport und die Installation, sowie umfassende Anweisungen für die Bedienung
des Robotersystems, Tipps zur Störungsbeseitigung und Informationen zur Instandhaltung.
Das ausgelieferte Robotersystem kann über Optionen verfügen, deren Darstellung in
Text und Bild in dieser Betriebsanleitung eventuell nicht genau mit Ihrem Robotersys-
tem übereinstimmt. Grund dafür ist die individuelle Anpassung des Robotersystems,
auf Grundlage der Wünsche und Aufträge der einzelnen Kunden. Diese Abweichun-
gen sind keine Grundlage für wie auch immer geartete Ansprüche.
Das Robotersystem ist nur für die in der Betriebsanleitung aufgelisteten zugelassenen Zwecke
einzusetzen. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für die unsachgemäße und unbefugte Be-
nutzung des Robotersystems, Bedienfehler oder unsachgemäße, beziehungsweise unzu-
reichende Instandhaltung.
Das Kapitel 2 Sicherheit der Betriebsanleitung enthält Anweisungen und dazugehörige Informa-
tionen für die sichere Nutzung des Robotersystems. Die darin vorgeschriebenen Anweisungen
müssen jederzeit befolgt werden.
1.3
Betriebsverantwortung und Haftung
Die Betriebsverantwortung liegt beim Betreiber des Robotersystems. Der Betriebsverantwortli-
che und alle Bediener sind verpflichtet, sich entsprechend dieser Betriebsanleitung zu verhalten.
Die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften folgender Institutionen müssen eingehalten
werden:
−
des Gesetzgebers des Landes,
−
der Berufsgenossenschaften,
−
der verantwortlichen Unternehmenshaftplicht-Gesellschaft.
Unfälle, die durch Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung, von Sicherheits- und Unfallverhü-
tungsvorschriften oder auf mangelhafte Umsicht zurückzuführen sind, werden dem Betriebsver-
antwortlichen, dem Bedienpersonal oder, soweit diese mangels Schulung oder Grundkenntnis-
sen nicht verantwortlich gemacht werden können, dessen Aufsichtspersonal zur Last gelegt.
Bitte lassen Sie daher die notwendige Vorsicht und Umsicht walten
Fru01_BA_HORST-Robotersystem_V1-2_DE_20200302 / Version 1.2 /02.03.2020
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