2 Sicherheit
GEFAHR!
Das Robotersystem darf nicht in explosionsgefährdeten Räumen eingesetzt werden.
2.3
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Als nicht bestimmungsgemäße Verwendung gilt eine Verwendung, die nicht in Kapitel 2.2 beschrieben
ist, oder die darüber hinausgeht.
2.3.1
Vorhersehbare Fehlanwendung
Das Robotersystem ist nicht für gefährliche Anwendungen vorgesehen. Jede Nutzung oder Anwen-
dung, die von der bestimmungsgemäßen Verwendung abweicht, wird als unzulässige Fehlanwendung
erachtet.
Bei vorhersehbarer Fehlanwendung bzw. unsachgemäßer Handhabung des Robotersystems
erlischt die Einbauerklärung des Herstellers und damit automatisch die Betriebserlaubnis.
Beispiele für vorhersehbare Fehlanwendungen sind:
Schneid- und Schweißbearbeitung von Werkstücken,
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Beschichtungs- / Lackiertätigkeiten,
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Nutzung im Kontakt mit Flüssigkeiten jeglicher Art (bis auf dafür vorgesehene Schmierstoffe),
Nutzung in potenziell explosionsgefährdeten Umgebungen,
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Nutzung in medizinischen und lebenskritischen Anwendungen,
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Nutzung vor Durchführung einer Risikobewertung der gesamten Anwendung,
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Nutzung bei Anwendungen, in denen die Reaktionszeiten der Sicherheitsfunktionen unzureichend
sind,
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Nutzung als Steighilfe,
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Betrieb außerhalb der zulässigen Betriebsparameter,
Nutzung des Robotersystems durch Personal ohne entsprechende Einweisung, Ausbildung oder
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Autorisierung,
Betrieb des Robotersystems außerhalb der vorgeschriebenen, technischen Grenzen,
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Verwendung von nicht durch den Hersteller freigegebenen Komponenten,
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Reparaturen an Komponenten durch nicht autorisiertes Personal,
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Manipulation an Leistungseinstellungen,
Anbau von Zubehör und Anbauteilen, welche nicht ausdrücklich vom Hersteller zur Verwendung
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freigegeben sind,
Entfernung oder Manipulation von Schutzeinrichtungen, z. B. Abdeckungen oder Geschwindig-
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keitsbeschränkungen,
Verwendung von ungeeigneten Hilfsmitteln, z. B. Werkzeuge oder Hebezeuge, Betrieb des Robo-
−
tersystems mit Mängeln,
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