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Durchführung von Instandhaltungstätigkeiten ohne das Robotersystem vorschriftsgemäß still zu
setzen.
Diese Fehlanwendungen durch Bedienpersonal oder Dritte sind strikt verboten:
Die Tragfähigkeit des Roboters darf nicht überschritten werden.
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Sensoren dürfen nicht abgedeckt, überklebt oder anderweitig außer Funktion gesetzt werden. Die
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Konfiguration von Sensoren darf auf keinen Fall verändert werden.
Der Zustimmtaster sowie sonstige Betätigungselemente dürfen nicht überbrückt bzw. anderweitig
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manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden.
Es darf nur in Betriebsart gearbeitet werden, welche in der jeweiligen Situation angemessen ist.
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Der Roboter darf nur innerhalb geeigneter Schutzeinrichtungen (z. B. trennende Schutzeinrichtung,
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Lichtgitter oder Sicherheits-Laserscanner) verwendet werden.
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2 Sicherheit